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103.21

11.  August  1993 

Verordnung
über die Amtsanzeiger (AnzV)  [Titel Fassung vom 27. 8. 1997]


Der Regierungsrat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 19 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993  [BSG 103.1] (PuG),
auf Antrag der Direktion der Gemeinden und der Staatskanzlei,
beschliesst:

1. Staatliche Anerkennung und Aufsicht

1.1 Anerkennung

Art. 1

Grundsatz

1  In einem Verwaltungskreis  [Fassung vom 14. 10. 2009] wird in der Regel nur ein Amtsanzeiger anerkannt. Ausnahmen sind mit Rücksicht auf besondere regionale Verhältnisse möglich.

2  Die Herausgabe eines gemeinsamen Amtsanzeigers für mehrere Verwaltungskreise  [Fassung vom 14. 10. 2009] ist zulässig.

3  Für eine bestimmte Einwohnergemeinde oder gemischte Gemeinde darf nur ein Amtsanzeiger als amtliches Publikationsorgan bezeichnet werden.

Art. 2

Satzungen und Verlagsverträge

 Die Satzungen der Trägerschaft oder die Verlagsverträge

a

dürfen keine der Gesetzgebung widersprechenden Bestimmungen enthalten;

b

sollen in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht geeignet sein, die Vorschriften des Publikationsgesetzes  [BSG 103.1] und seiner Ausführungsbestimmungen durchzusetzen.

Art. 3

Verfahren

1  Das Gesuch um staatliche Anerkennung als Amtsanzeiger ist schriftlich an das Amt für Gemeinden und Raumordnung zu richten, unter Beilage der beschlossenen Satzungen der Trägerschaft. Wo Satzungen fehlen, ist der Verlagsvertrag beizulegen.

2  Das Amt für Gemeinden und Raumordnung kann zusätzliche Unterlagen verlangen, insbesondere die Beschlüsse der beteiligten Gemeinden betreffend den Beitritt zur Trägerschaft oder den Abschluss des Verlagsvertrages.

3  Mit der Anerkennung können Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

4  Das Amt für Gemeinden und Raumordnung eröffnet seine Verfügung der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller, den betroffenen Gemeinden und soweit angezeigt der Verlegerin oder dem Verleger.

1.2 Aufsicht

Art. 4

Massnahmen bei Unregelmässigkeiten

1  Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, namentlich die Verletzung von Vorschriften des Publikationsgesetzes  [BSG 103.1], seiner Ausführungsbestimmungen und der Satzungen oder der Verlagsverträge, ordnet das Amt für Gemeinden und Raumordnung die notwendigen Massnahmen an.

2  Es kann eine formlose Ermahnung vornehmen, wenn dies zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes genügt.

Art. 5

Entzug der Anerkennung

1  Das Amt für Gemeinden und Raumordnung kann einem Amtsanzeiger die staatliche Anerkennung entziehen, wenn

a

die angeordneten Massnahmen nicht befolgt werden oder nicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes führen;

b

innert kurzer Zeit wiederholt Unregelmässigkeiten festgestellt werden.

2  Der Entzug ist gemäss Artikel 3 Absatz 4 zu eröffnen und im Amtsblatt zu veröffentlichen.

2. Erscheinen

Art. 6

1  Die Amtsanzeiger erscheinen mindestens einmal wöchentlich.

2  Sie sind allen Haushaltungen kostenlos zuzustellen. Ferien- und Zweitwohnungen werden nur auf Wunsch bedient.

3  Sie sind gegen Entgelt im Abonnement erhältlich.

3. Inhalt des nichtamtlichen Teils

Art. 7

Grundsatz

1  Die Amtsanzeiger dürfen einen nichtamtlichen Teil enthalten, welcher vom amtlichen Teil klar zu trennen ist.

2  Für den nichtamtlichen Teil haben die Verlegerinnen und Verleger den Grundsatz der konfessionellen und politischen Neutralität zu beachten. Vorbehalten bleibt Artikel 8.

3  Ausgeschlossen sind Inserate, welche die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden oder gegen die Sittlichkeit verstossen.

Art. 8

Politische Veröffentlichungen

1  Gestattet sind folgende politische Inserate, die nicht zugleich kommerzielle oder ähnliche Werbung enthalten dürfen:

a

Ankündigungen von politischen Veranstaltungen wie Vorträge und Orientierungsversammlungen,

b

Inserate, mit denen für oder gegen die Unterzeichnung von Initiativen, Referenden und Petitionen geworben wird,

c

Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen von Bund, Kanton, Amtsbezirken, Verwaltungsregionen und -kreisen sowie Gemeinden.  [Fassung vom 14. 10. 2009]

2  Politische Veröffentlichungen müssen den Namen der für das Inserat verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, bei Gruppen ohne eigene Rechtspersönlichkeit den Namen mindestens einer verantwortlichen Person enthalten.

Art. 9

Beilagen

 Gesteckte Beilagen dürfen keinen politischen Inhalt aufweisen.

Art. 10

Verantwortlichkeit

 Für die Einhaltung der Vorschriften gemäss Artikel 7 bis 9 ist die Verlegerin oder der Verleger verantwortlich, sofern die Satzungen oder der Verlagsvertrag nicht ein anderes Organ bezeichnen.

Art. 11

Abweisung unzulässiger Veröffentlichungen

1  Die Verlegerin, der Verleger oder das zuständige Organ weist unzulässige Inserate oder Beilagen ab.

2  Die Abweisung erfolgt auf Verlangen schriftlich. Sie ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.

4. Veröffentlichungen kantonaler Behörden

Art. 12

Unentgeltlichkeit

1  Die Veröffentlichungen kantonaler Behörden erfolgen kostenlos.

2  Ausgenommen sind

a

Veröffentlichungen, deren Kosten durch die Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise gedeckt sind,

b

Veröffentlichungen, deren Kosten der Kanton von dritter Seite zurückverlangen kann,

c

Veröffentlichungen, die der Kanton in Ausübung privatrechtlicher Befugnisse oder in Verbindung mit dem Abschluss privatrechtlicher Geschäfte erlässt,

d

Pläne und Illustrationen.

3  Der Anhang bezeichnet Umfang und Häufigkeit der regelmässigen kostenlosen Veröffentlichungen.

Art. 13

Form

1  Die Veröffentlichungen kantonaler Behörden sind auf das Notwendige zu beschränken.

2  Die Gestaltung ist Sache der Verlegerin oder des Verlegers.

3  Die Veröffentlichung erfolgt in der Amtssprache des Amtsbezirks. Ausgenommen sind Stellenausschreibungen und andere Veröffentlichungen, die sich an Angehörige anderer Sprachgruppen richten.

Art. 14

Verfahren

1  Die kantonalen Behörden verkehren direkt mit den für die Veröffentlichungen zuständigen Organen der Amtsanzeiger.

2  Bei Streitigkeiten über die Unentgeltlichkeit von Veröffentlichungen verfügt das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

5. Aufbewahrung und Einsichtnahme

Art. 15

 Jede Person kann einsehen

a

bei den Regierungsstatthalterämtern die Ausgaben der Amtsanzeiger des Verwaltungskreises  [Fassung vom 14. 10. 2009] für das laufende und das vorangegangene Jahr,

b

bei den Gemeindeschreibereien oder den von den Gemeinden bezeichneten Stellen die Ausgaben des Amtsanzeigers jeweils für das laufende und das vorangegangene Jahr.

6. Verfahren und Rechtsmittel

Art. 16

1  Gegen Verfügungen über die Abweisung unzulässiger Veröffentlichungen (Art. 11) kann bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Beschwerde  [Fassung vom 29. 10. 2008] geführt werden.

2  ...  [Aufgehoben am 29. 10. 2008]

3  Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG  [BSG 155.21]).  [Fassung vom 29. 10. 2008]

7. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 17

Übergangsbestimmungen

1  Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens staatlich anerkannten Amtsanzeiger behalten ihre Anerkennung.

2  Sie haben ihre Satzungen oder Verlagsverträge innert fünf Jahren seit dem Inkrafttreten den Vorschriften des Publikationsgesetzes  [BSG 103.1] und dieser Verordnung anzupassen.

Art. 18

Aufhebung eines Erlasses

 Die Verordnung vom 6. Dezember 1978 über die Amtsblätter und Amtsanzeiger wird aufgehoben.

Art. 19

Inkrafttreten

 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.

Bern,  11.  August  1993 

Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Fehr
Der Staatsschreiber: Nuspliger

Anhang I  [ Fassung vom 23. 10. 2002]

Liste der regelmässigen kostenlosen Veröffentlichungen (Art. 12 Abs. 3)

Gegenstand der Veröffentlichung

Anzahl Veröffentlichungen pro Jahr (mit * pro Vorfall und Jahr)

1.

Gesamte kantonale Verwaltung

1.1

Umzüge von Amtsstellen

1*

1.2

Vorübergehende Schliessung von Amtsstellen (z. B. Büroreinigungen, Feiertage etc.)

1*

1.3

Definitive Schliessung von Amtsstellen

1*

1.4

Verfügungen und Entscheide gemäss den Vorschriften der Gemeindegesetzgebung und der Gesetzgebung über die Verwaltungsrechtspflege

1*

1.5  [Fassung vom 20. 9. 2006]

Ausschreibungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (öffentliche Beschaffungen)

1*

1.6

Stellenausschreibungen

1*

1.7

Publikationen aufgrund neuer Gesetzesbestimmungen

1*

2.

Staatskanzlei

2.1

Anordnung der eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen

1*

2.2  [Fassung vom 20. 9. 2006]

Wahlvorschläge und Bedingungen für den Versand des Werbematerials bei Wahlen des Grossen Rates, des Regierungsrates und des Bernjurassischen Rates

1*

2.3  [Fassung vom 14. 10. 2009]

Wahlen der Behörden in den Verwaltungsregionen, Verwaltungskreisen und Amtsbezirken: Anordnung der Wahlen und Ansetzung des öffentlichen Wahlgangs, Veröffentlichungen der Kandidatinnen- und Kandidatennamen und der Bedingungen für den Versand des Werbematerials

1*

2.4

Hinweis auf das Gesetzesreferendum in eidgenössischen Angelegenheiten

1*

2.5

Hinweis auf das fakultative Referendum in kantonalen Angelegenheiten (Art. 54 Abs. 1 Bst. b GPR  [BSG 141.1])

1*

2.6

Daten der Sessionen des Grossen Rates

1*

3.

Volkswirtschaftsdirektion  [Fassung vom 20. 9. 2006]

3.1

Schul- und Kursangebot INFORAMA – Bildungs-, Beratungs- und Tagungszentrum

1*

3.2

Landwirtschaftliche Berufslehre

1

3.3

Alpkäsereiberatung

1

3.4

Sömmerungsbeiträge, Direktzahlungen

3

3.5

Anordnungen betreffend Tierseuchenkasse (Bezug)

1

3.6

Schutzimpfung gegen Rauschbrand

1

3.7

Alpfahrtsvorschriften

1

3.8

Allgemeine Publikation in Sachen Tierschutz

1

3.9

Allgemeine Publikation in Sachen Tierseuchen

1*

3.10

Anordnung Stichprobenuntersuchungen der Nutztierbestände

1

3.11  [Fassung vom 14. 10. 2009]

Anordnung von Massnahmen bei Seuchenausbruch (z.B. Bienensperren; nur im Amtsanzeiger des betroffenen Verwaltungskreises)

1*

3.12

Vorgehen bei Unwetterschäden

1*

3.13

Vorgehen bei der periodischen Wiederherstellung von Wegen

1*

3.14

Anordnung von Massnahmen im Bereich Pflanzenschutz (z.B. Bekämpfung von Feuerbrand, Jakobskreuzkraut usw.)

3

3.15

Öffentliche Planauflage im Waldfeststellungsverfahren gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0)

1*

3.16

Aufruf an die Waldbesitzer bzw. Waldbesitzerinnen und Holzkäufer bzw. Holzkäuferinnen betreffend umweltgefährdende Stoffe gemäss Artikel 18 WaG

1*

3.17

Verhütung und Behebung von Waldschäden gemäss Artikel 12 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG; BSG 921.11)

1*

3.18

Verbot des Feuerns in gefährdeten Waldgebieten gemäss Artikel 21 der kantonalen Waldverordnung (KWaV; BSG 921.111)

1*

3.19

Einschränkung der Zugänglichkeit von Wald gemäss Artikel 21 KWaG

1*

3.20

Mitteilung betreffend die Bildung von Forstrevieren

1*

3.21

Regionale Waldplanung: Bildung begleitende Arbeitsgruppe, öff. Mitwirkung, Genehmigung, Artikel 7 KWaV

1*

3.22

Öffentliche Planauflage Waldstrassenplan gestützt auf Artikel 32 KWaV

1*

3.23

Kurse der forstlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäss Artikel 61 KWaV

1*

3.24

Bekanntgabe der Ausgabestellen von Fischereipatenten

2

3.25

Bekanntmachungen des Fischereiinspektorates:

a

Beeinträchtigungen von Fischgewässern (technische Eingriffe, Fischvergiftungen etc.)

1

b

Nutzung des Fischereiregals

1

c

Kontrollorgane der Fischereiaufsicht

1

3.26

Beschlüsse betreffend Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern

1*

3.27

Bekanntmachungen des Naturschutzinspektorates:

a

Aufruf zum Schutz der Vegetation oder geschützter Pflanzen

1*

b

Aufruf zum Schutz der Fauna oder geschützter Tiere

1*

c

Bekanntmachung öffentlicher Mitwirkung und öffentlicher Auflage

1*

3.28

Mitteilungen und Aufrufe betreffend den Tourismus

2

3.29

Bekanntmachungen des kantonalen Amtes für Berner Wirtschaft (beco):

a

Eichpflicht von Messmitteln (Verkauf ab Hof und Feld)

2

b

Bekanntmachung betreffend die Eingliederung und Weiterbildung von Arbeitslosen

4

c

Aufrufe und Weisungen im Rahmen des Vollzugs der Luftreinhaltevorschriften

2

3.30

Kantonale Massnahmen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktaufsicht

12

3.31

Allgemeine Information der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Vorgehen bei drohender Arbeitslosigkeit, Öffnungszeiten RAV, etc.)

12

4.

Gesundheits- und Fürsorgedirektion  [Fassung vom 20. 9. 2006]

4.1

Mitteilungen des Kantonsarztamtes:

a

Impfwesen und übertragbare Krankheiten

4

b

Ernährungsberatung

2

c

Informationen über die Organentnahme bei Verstorbenen

2

d

Bekanntmachungen der regionalen ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienste

wöchentlich

4.2

Mitteilungen und Aufrufe des Kantonalen Laboratoriums

1*

4.3

Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen im Kanton Bern/Spezialsprechstunden in der Frauenklinik des Inselspitals Bern

12

4.4

Bekanntmachungen und Aufrufe des Sozialamtes

höchstens 10

4.5

Veröffentlichung von Tarifen für öffentliche Institutionen des Gesundheits- und Fürsorgewesens

2

5.

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion  [Fassung vom 20. 9. 2006]

5.1

Ausschreibung der Wahlen für die ev.-ref. Synode (Gesamterneuerungs- und Ersatzwahlen)

1*

5.2

Ausschreibung der Kurse der Pfarrerausbildung auf dem zweiten Bildungsweg (kirchliche Theologische Schule)

2*

5.3  [Fassung vom 14. 10. 2009]

Veröffentlichungen gesetzlicher und gerichtlicher Gütertrennung gemäss Art. 188 und 189 ZGB  [SR 210] (nur im betreffenden Verwaltungskreis)

1*

5.4

Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuches (nur in den betroffenen Gebieten)

3*

5.5

Veröffentlichung betreffend die Aufnahme von Eisenbahngrundstücken ins Grundbuch

2*

5.6

Veröffentlichung betreffend die Aufnahme von Seegrundstücken ins Grundbuch

1*

5.7

Ausserordentliche Anordnungen (Feuerungsverbote, Waldbrandgefahr, gemeindepolizeiliche Verbote etc.)

1*

5.8

Publikationen der Mietämter (vgl. Art. 5 Dekret über die Mietämter)

1*

5.9

Publikationen Berner Jugendtag (Sammelaufruf)

1*

5.10

Anordnung/Aufhebung Vormundschaft (wenn Mündel nicht zahlen kann)

2*

5.11

Auflage von kantonalen Überbauungsordnungen

2*

5.12

Auflage von kantonalen Richtplänen

2*

5.13

Bekanntmachungen und Aufrufe betreffend das Pflegekinderwesen

3

5.14

Bekanntmachungen betreffend die Aufsicht über Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen:  [Fassung vom 21. 10. 2009]

a

Mitteilungen an Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  [Fassung vom 21. 10. 2009]

1* bis 2*

b

Veröffentlichungen betreffend Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen  [Fassung vom 21. 10. 2009]

1 *

c

Mitteilungen über Aufsichts- und Kontrollvorschriften

2

d

Bekanntmachungen betreffend Informationstagungen des Amtes für Sozialversicherungen und Stiftungsaufsicht

2*

5.15

Bekanntmachungen und Aufrufe betreffend die Sozialversicherungen:

12

a

durch die Ausgleichskasse (AKB)

b

durch die IV-Stelle Bern (IVB)

c

durch das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS)

6.

Polizei- und Militärdirektion  [Fassung vom 20. 9. 2006]

6.1

Bekanntmachung des Amtes für Migration und Personenstand des Kantons Bern betreffend bewilligungspflichtige Tätigkeiten und diverse Informationen

höchstens 6

6.2

Bekanntmachung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes betreffend bewilligungspflichtige Tätigkeiten

höchstens 6

6.3

Erlass und Aufhebung von Verkehrsmassnahmen im Bereich von Gewässern

1*

6.4

Aufruf zur Mitarbeit bei der Betreuung von straffälligen Frauen und Männern (Art. 110 SMVV)

höchstens 6

6.5

Militärische Einschreibung

1

6.6

Nachschiesskurse

1

6.7

Bekanntmachungen und Aufrufe betreffend Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

2*

6.8

Bekanntmachungen betreffend Probealarme

1*

6.9

Bekanntmachungen der Kantonspolizei:

a

Öffnungszeiten der Polizeiwachen bzw. -posten (nur im Amtsanzeiger des betroffenen Verwaltungskreises)  [Fassung vom 14. 10. 2009]

2

b

Gebietszuteilungen der Regionalpolizei

5

c

Besondere verkehrs-, sicherheits- und kriminalpolizeiliche Massnahmen

4

d

Bekanntmachungen i.S. besondere Anlaufstellen für Frauen als Opfer von Sexualdelikten

4

e

Aufruf an Eltern und Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zum Schuljahresbeginn

1

6.10

Anordnung der Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung

1*

6.11

Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Wintercamps J+S und Berner Jugendsport

1*

6.12

Berner Mannschafts-OL

1

6.13

Angebote im Freizeitsport, welche durch die öffentliche Hand organisiert werden

1

7.

Finanzdirektion  [Fassung vom 20. 9. 2006]

7.1

Bekanntmachung betreffend die amtliche Bewertung von Neu- und Umbauten

1

7.2

Bekanntmachung betreffend die Verrechnungssteuer

1

7.3

Mitteilungen betreffend den Steuerbezug:

a

allgemeine Informationen betreffend den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern

1

b

FälIigkeitstermine für die Raten

3

c

Verzugs- und Vergütungszinse

1

7.4

Fälligkeits- und Zahlungstermine für die direkte Bundessteuer

1

8.

Erziehungsdirektion  [Fassung vom 20. 9. 2006]

8.1

Bekanntmachung betreffend die Voraussetzungen für Stipendien

2

8.2

Bekanntmachungen von öffentlichen Veranstaltungen und Verlautbarungen der Universität Bern

1*

8.3

Voranmeldung und Immatrikulation an der Universität Bern

1

8.4

Veröffentlichung von Wettbewerben und anderen Ausschreibungen der staatlichen kulturellen Kommissionen

1*

8.5

Mitteilungen des Amtes für Kultur über das Einreichen von Beitragsgesuchen

1

8.6

Veröffentlichung der Entschädigungsansätze für die Lehrerschaft

höchstens 2

8.7

Kurse, die das Interregionale Fortbildungszentrum Tramelan für Arbeitslose organisiert

3

8.8

Bekanntmachungen von öffentlichen Veranstaltungen und Verlautbarungen der Pädagogischen Hochschule Bern

1*

8.9

Ausschreibungen und Bekanntmachungen der Abteilung Weiterbildung

2*

8.10

Bekanntmachungen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes sowie der Berufsfachschulen, höheren Fachschulen und Mittelschulen

1*

8.11  [Fassung vom 14. 10. 2009]

Bekanntmachungen betreffend Arbeitsbeginn an Bauinventar (nur im betreffenden Verwaltungskreis)

1*

8.12  [Fassung vom 14. 10. 2009]

Bekanntmachungen betreffend Einsichtnahme in Bauinventarentwurf (nur im betreffenden Verwaltungskreis)

1*

8.13  [Fassung vom 14. 10. 2009]

Bekanntmachungen betreffend Genehmigung oder Beschluss eines Bauinventars (nur im betreffenden Verwaltungskreis)

1*

8.14

Bekanntmachung betreffend Tätigkeit der kantonalen Denkmalpflege

1

8.15  [Fassung vom 14. 10. 2009]

Bekanntmachung von Perimetern und Auflagen bezüglich archäologischer Schutzzonen oder Objekten bzw. von geschützten Baudenkmälern (nur im betreffenden Verwaltungskreis)

1*

8.16

Bekanntmachungen von öffentlichen Veranstaltungen und Verlautbarungen der Berner Fachhochschule

1*

8.17

Bekanntmachungen des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung, insbesondere von Veranstaltungen, Kursen und neuen Publikationen der Erziehungsberatung  [Fassung vom 5. 3. 2008]

1*

8.18

Voranmeldung und Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Bern

1

8.19

Voranmeldung und Immatrikulation an der Berner Fachhochschule

1

8.20

Bekanntmachungen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, insbesondere von Veranstaltungen, Kursen und neuen Publikationen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung  [Eingefügt am 5. 3. 2008]

1*

9.

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

9.1

Planauflagen (Mitwirkung, öffentliche Auflage, Bekanntmachung von Plangenehmigungen)

2*

9.2

Auflage von Wasserbaubewilligungen

2*

9.3

Veröffentlichung von Rodungsgesuchen

2*

9.4

Veröffentlichung betreffend Ersatzaufforstung

2*

9.5

Bekanntmachungen betreffend Immissionen und Nachtarbeiten

2*

9.6

Bekanntmachungen betreffend Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

2

9.7

Bekanntmachungen betreffend die Instandstellung von Leitungen

2

9.8

Verkehrsbeschränkungen zu Land und zu Wasser

2*

9.9

Aufforderung zur Anmeldung von Entschädigungsansprüchen bei Enteignungen

2*

9.10

Veröffentlichungen betreffend die Einsichtnahme im Zusammenhang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen

2*

9.11

Allgemeine Aufrufe betreffend den Umweltschutz

2

9.12

Aufruf für die Meldung von Flughindernissen

1

9.13

Fahrplanvernehmlassung

1

9.14

Mitteilung betreffend die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern bei Trockenheit

2

9.15

Aufrufe zum Wassersparen bei Trockenheit (nur bei Bedarf)

2

9.16

Aufrufe betreffend den Unterhalt der Kanäle im Seeland

2

9.17

Bekanntmachung betreffend Regulierung der Seen und Flüsse

2

9.18

Auflage von Konzessionsentscheiden und Beurteilungsberichten

2*

9.19

Aufrufe zum Energiesparen

2

9.20

Aufrufe betreffend Bauvorhaben Dritter im Bereich von Gashochdruckanlagen oder elektrischen Leitungen

1

9.21

Bekanntmachung von geologischen Untersuchungen (Seismik, Färbversuche, hydrometrische Messungen eines Gewässers etc.)

1*

9.22

Aufrufe betreffend Gewässerschutz, Abfallwirtschaft, Stoffe und Bodenschutz

2*

9.23

Einladungen zu Informationsveranstaltungen (nur für die betreffenden Gebiete)

1*

9.24

Aufrufe betreffend die Kehricht- und Sonderabfallbeseitigung

1

9.25

Veröffentlichung betreffend den Giftsammeldienst

1

9.26

Aufrufe an die Ersteller und Eigentümer von Tankanlagen zur Lagerung von wassergefährdender Flüssigkeiten

1

9.27

Hinweise auf Berufsprüfungen des Tankrevisionsgewerbes

2

9.28

Erlass und Aufhebung von Verkehrsmassnahmen im Bereich von Kantons- und Nationalstrassen  [Fassung vom 20. 9. 2006]

1*

Anhang II

11.8.1993  V 

GS 1993/531, in Kraft am 1. 1. 1994

Änderungen

27.8.1997  V 

BAG 97–69, in Kraft am 1. 11. 1997

23.10.2002  V 

über die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten und der Gesundheitsfachpersonen, BAG 02–74 (Art. 19), in Kraft am 1. 1. 2003

26.2.2003  V 

über die Organisation und die Aufgaben der Volkswirtschaftsdirektion, BAG 03–31 (II.), in Kraft am 1. 5. 2003

22.10.2003  V 

BAG 03–97, in Kraft am 1. 1. 2004

20.10.2004  V 

BAG 04–86, in Kraft am 1. 1. 2005

20.9.2006  V 

BAG 06–103, in Kraft am 1. 11. 2006

5.3.2008  V 

über die Organisation und die Aufgaben der Erziehungsdirektion, BAG 08–32 (II.), in Kraft am 1. 5. 2008

29.10.2008  V 

BAG 08–122, in Kraft am 1. 1. 2009

14.10.2009  V 

BAG 09–119, in Kraft am 1. 1. 2010

21.10.2009  V 

über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen, BAG 09–127 (Art. 21), in Kraft am 1. 1. 2010