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669.811

10. September 1986

Grossratsbeschluss
betreffend die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April 1983


Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst gestützt auf Artikel 26 Ziffer 4 der Staatsverfassung [Aufgehoben durch Verfassung des Kantons Bern vom 6. 6. 1993; BSG 101.1] und Artikel 11 Absatz 2 des Steuergesetzes [BSG 661.11] :

1.Der Briefwechsel vom 2./5. September 1985 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April 1983 wird genehmigt.
2.Der Regierungsrat wird mit dem Erlass der notwendigen Ausführungsvorschriften beauftragt.

Bern, 10. September 1986

Im Namen des Grossen Rates
Die Präsidentin: Schläppi
Der Staatsschreiber: Nuspliger