  
669.811
10. September 1986
Grossratsbeschluss betreffend die Vereinbarung zwischen
dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik
über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern
vom 11. April 1983
Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst
gestützt auf Artikel 26 Ziffer 4 der Staatsverfassung [Aufgehoben durch
Verfassung des Kantons Bern vom 6. 6. 1993; BSG 101.1] und Artikel 11
Absatz 2 des Steuergesetzes [BSG 661.11] :
| 1. | Der Briefwechsel vom 2./5. September 1985 betreffend
die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung
der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte
von Grenzgängern vom 11. April 1983 wird genehmigt. |
| 2. | Der Regierungsrat wird mit dem Erlass der notwendigen
Ausführungsvorschriften beauftragt. |
Bern, 10. September 1986 | Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Schläppi Der Staatsschreiber: Nuspliger |
|