  
923.921.1
22. September 1995
Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend
die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes [BSG 103.1] in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form
eines Verweises veröffentlicht
Die von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern in Anwendung
von Artikel 67 Absatz 3 des Fischereigesetzes [BSG 923.11] und Artikel
3 Absatz 2 der Verordnung über die Fischerei [BSG 923.111] (FiV)
abgeschlossene Vereinbarung ersetzt die gleichnamige Vereinbarung vom 6. November
1973 per 1. 1. 1996. Sie wird in Anwendung von Artikel 3 Absatz 3 FiV im Anhang
IV.2 der Direktionsverordnung über die Fischerei [BSG 923.111.1]
(FiDV; BAG 95-119) wiedergegeben und kann mit dieser bei folgender Stelle
bezogen werden: Fischereiinspektorat des Kantons Bern Herrengasse 22 3011
Bern
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