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Lohngleichheit

In der Schweiz haben alle Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. So steht es in der schweizerischen Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Frauen verdienten in der Privatwirtschaft 2008 im Durchschnitt 19.8 Prozent weniger als Männer. 12 Prozent Lohnunterschied lässt sich objektiv erklären, z.B. durch Unterschiede bei der Ausbildung, der Erwerbserfahrung oder der beruflichen Stellung. Rund 8 Prozent Lohnunterschied kann nur durch das Geschlecht erklärt werden und ist deshalb geschlechterdiskriminierend. Die Lohnschere zwischen Frauen und Männern öffnet sich bereits beim Einstieg ins Berufsleben.

Pilotprojekt «Logib im Beschaffungswesen des Kantons Bern»

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion BVE und die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern FGS testen in den Jahren 2011 und 2012 das Lohngleichheitsinstrument Logib im Beschaffungsverfahren. Unternehmen, die sich für einen Auftrag der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion oder des kantonalen Amts für Informatik und Organisation bewerben, können ihrer Offerte freiwillig und ohne rechtliche Folgen die Ergebnisse der Lohngleichheitsüberprüfung in ihrem Unternehmen mit dem Instrument Logib beilegen. Unternehmen, die sich nicht am Pilotprojekt beteiligen, werden stichprobenweise kontrolliert. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verankerung von Logib als Nachweis für die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen abzuklären. Das Pilotprojekt wurde gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden des Kantons Bern ausgearbeitet. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt das Pilotprojekt im Rahmen der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.

Lohngleichheitsinstrumente für Arbeitgebende

Die Lohngleichheit von Frau und Mann lässt sich mit einer Arbeitsplatzbewertung oder bei ausreichender Grösse des Unternehmens  auch statistisch überprüfen. Die vom Bundesgericht anerkannte statistische Analysemethode ist die Regressionsanalyse. Auf dieser Methode basiert das Lohngleichheitsinstrument Logib, eine kostenlose Software zur Selbstüberprüfung der Lohngleichheit für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden und 20 Personen pro Geschlecht.

Informationen für Arbeitnehmende

Verschiedene Lohnrechner ermöglichen einen Lohnvergleich. Wer vermutet, von Lohndiskriminierung betroffen zu sein, erhält bei der kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern Auskünfte zur rechtlichen Situation und zum Vorgehen.


Weitere Informationen

Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Bern

Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Postgasse 68
3000 Bern 8

Tel. 031 633 75 77
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.sta.be.ch/de/index/gleichstellung/gleichstellung/arbeit_und_laufbahn/Lohngleichheit