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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Unter den Begriff Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich während der Arbeit ereignen oder bei Betriebsanlässen. Sie kann von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgehen, von Angehörigen von Partnerbetrieben oder von der Kundschaft des Unternehmens. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden.

Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Informationen zu sexueller Belästigung für Berufsschulen

Informationen für Arbeitgebende

Arbeitgebende sind gestützt auf das Gleichstellungsgesetz verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Kommt ein Arbeitgeber dieser Präventionspflicht nicht nach, kann er bei konkreten Fällen gestützt auf das Gleichstellungsgesetz zu Entschädigungszahlungen verurteilt werden.

Die Weiterbildung «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - wie beraten?» (PDF, 115 KB, 2 Seiten) der kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern FGS richtet sich an Frauen und Männder, die Ansprechpersonen sind, im Personalwesen oder in der Beratung tätig sind. Die nächste Weiterbildung findet am 8./9. September 2011 statt.

Prävention im Unternehmen

Intervention bei konkreten Vorfällen

Informationen für Arbeitnehmende

Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Beratungsstellen im Kanton Bern (PDF, 30 KB, 2 Seiten)


Weitere Informationen

Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Bern

Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Postgasse 68
3000 Bern 8

Tel. 031 633 75 77
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.sta.be.ch/de/index/gleichstellung/gleichstellung/arbeit_und_laufbahn/sexuelle_belaestigungamarbeitsplatz