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Initiativen

Mit einer Initiative kann das Begehren gestellt werden auf

  • Total- oder Teilrevision der Verfassung,
  • Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes,
  • Kündigung oder Aufnahme von Verhandlungen über Abschluss oder Änderung eines interkantonalen oder internationalen Vertrags, soweit er der Volksabstimmung untersteht, sowie auf
  • Ausarbeitung eines Grossratsbeschlusses, welcher der Volksabstimmung untersteht.

Eine Initiative ist zustande gekommen, wenn innert sechs Monaten 15'000 Stimmberechtigte das Begehren unterzeichnen. Für das Begehren um Totalrevision der Verfassung sind 30'000 Unterschriften notwendig.

Eine Initiative kann die Form der einfachen Anregung oder, sofern sie nicht die Totalrevision der Verfassung oder die Ausarbeitung eines Grossratsbeschlusses verlangt, die Form des ausgearbeiteten Entwurfs aufweisen.

Die Initiative ist bei der Staatskanzlei einzureichen. Die Unterschriften müssen innerhalb von drei Wochen von den Gemeinden beglaubigt werden. Die Entwürfe der Unterschriftenbogen sind vor Beginn der Sammlung der Staatskanzlei zur Vorprüfung zu unterbreiten.

Massgebend für das weitere Verfahren sind die Artikel 58 ff. der Kantonsverfassung und Artikel 65 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte.

Rechtliche Grundlagen


Weitere Informationen

Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Bern

Amt für Zentrale Dienste
Wahlen und Abstimmungen
Postgasse 68
3000 Bern 8

Tel. 031 633 75 65
Fax 031 633 75 05
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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