Übersetzung
Der Zentrale Übersetzungsdienst der Staatskanzlei übersetzt für die Staatskanzlei, den Regierungsrat und den Grossen Rat. Er macht keine Übersetzungen für Privatpersonen.
Hinweis
Wichtig: So beglaubigt man eine Übersetzung
- Original von einer Übersetzerin, einem Übersetzer oder einem Übersetzungsbüro übersetzen lassen. Die Staatskanzlei empfiehlt keine Namen.
- Übersetzung von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen. Die Staatskanzlei empfiehlt keine Namen.
- Die Unterschrift der Notarin oder des Notars durch die Staatskanzlei beglaubigen lassen.
Weitere Informationen
Kontakt
Staatskanzlei des Kantons Bern
Amt für Sprachen- und Rechtsdienste
Postgasse 68
3000 Bern 8
Tel. 031 633 75 20
Fax 031 633 75 87
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