Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Staatskanzlei Startseite


Navigation



Übersetzung

Der Zentrale Übersetzungsdienst der Staatskanzlei übersetzt für die Staatskanzlei, den Regierungsrat und den Grossen Rat. Er macht keine Übersetzungen für Privatpersonen.

Hinweis

Wichtig: So beglaubigt man eine Übersetzung

  1. Original von einer Übersetzerin, einem Übersetzer oder einem Übersetzungsbüro übersetzen lassen. Die Staatskanzlei empfiehlt keine Namen.
  2. Übersetzung von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen. Die Staatskanzlei empfiehlt keine Namen.
  3. Die Unterschrift der Notarin oder des Notars durch die Staatskanzlei beglaubigen lassen.

Weitere Informationen

Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Bern

Amt für Sprachen- und Rechtsdienste
Postgasse 68
3000 Bern 8

Tel. 031 633 75 20
Fax 031 633 75 87
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.sta.be.ch/de/index/ein_kanton-zwei_sprachen/ein_kanton-zwei_sprachen/amtssprachen/uebersetzung