Berner Jura - Biel/Bienne - Interjurassischer Dialog
Um Artikel 4 und 5 der •Kantonsverfassung Rechnung zu tragen, hat der Grosse Rat am 13. September 2004 das •Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsgesetz, SStG) (BSG 102.1) verabschiedet. Es ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft.
Die Vollzugsbestimmungen befinden sich in der •Verordnung vom 2. November 2005 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsverordnung, SStV) (BSG 102.111).
Folgende Organe befassen sich mit dem Schutz der französischsprachigen Minderheit:
- die •Juradelegation des Regierungsrates (JDR)
- die •Deputation
- der •Bernjurassische Rat (BJR)
- der •Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB)
- die •Gemeindepräsidentenkonferenz
- die •Interjurassische Versammlung (IJV)
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Einen Überblick über den Berner Jura, sein Sonderstatut und seine Institutionen sowie über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirk Biel gibt dieses Dokument:Der Berner Jura - Sonderstatut und Institutionen (PDF, 49 KB, 6 Seiten)
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