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Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel

Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) übt die Kompetenzen und Rechte aus, die ihm durch das Gesetz vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsgesetz, SStG; BSG 102.1) übertragen werden. Seine Entscheidungsbefugnisse, die er gemeinsam mit dem Bernjurassischen Rat ausübt, beschränken sich auf die Schulkoordination mit der Westschweiz. Der Bernjurassische Rat beteiligt ihn ausserdem, wenn seine Entscheide auch die französischsprachige Bevölkerung des Amtsbezirks Biel betreffen. Der RFB übt vor allem die politischen Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 46 und 47 SStG aus.

Der RFB ist ein nichtparlamentarisches Organ. Er ist Ansprechpartner für den Regierungsrat und die Kantonsverwaltung und wird durch ein Generalsekretariat mit Sitz in Biel unterstützt. Das Generalsekretariat des RFB ist der Staatskanzlei angegliedert.

Der RFB setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, die von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Leubringen (diese wählt zwei Mitglieder) und vom Stadtrat der Stadt Biel/Bienne für eine Dauer von vier Jahren gewählt werden.


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Staatskanzlei des Kantons Bern

Amt für Sprachen- und Rechtsdienste
Postgasse 68
3000 Bern 8

Tel. 031 633 75 20
Fax 031 633 75 87
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.sta.be.ch/de/index/ein_kanton-zwei_sprachen/ein_kanton-zwei_sprachen/berner_jura_-_bielbienne-interjurassischerdialog/rat_fuer_franzoesischsprachigeangelegenheitendeszweisprachigenam