Mitwirkung an der Aussenpolitik des Bundes
Die auswärtigen Angelegenheiten sind grundsätzlich Sache des Bundes. Die Kantone haben jedoch ein Mitwirkungsrecht, wenn ihre Zuständigkeiten oder wesentliche kantonale Interessen betroffen sind.
Im Bereich der Zusammenarbeit und vertraglichen Beziehungen mit der EU sind die Kantone besonders häufig in ihrer Zuständigkeit betroffen und müssen letztlich die vom Bund ausgehandelten Abkommen umsetzen. Sie werden deshalb auch bei der Weiterentwicklung der Beziehungen und der Ausarbeitung neuer Verträge einbezogen und bringen ihre Anliegen ein.
Der Kanton Bern nimmt seine Mitwirkungsrechte direkt und über die nationalen und regionalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen wahr.
Weitere Informationen
Kontakt
Staatskanzlei des Kantons Bern
Amt für Sprachen- und Rechtsdienste
Dienst für Aussenbeziehungen
Postgasse 68
3000 Bern 8
Tel. 031 633 75 32
Fax 031 633 75 87
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular