Corporate Design
Ein unverwechselbarer Auftritt
Das Corporate Design oder Erscheinungsbild verhilft dem Kanton zu einem einheitlichen und unverwechselbaren Auftritt gegen innen und aussen. Für die Öffentlichkeit ist der Kanton als Absender oder Herausgeber einer Information auf den ersten Blick erkennbar. Die Einhaltung des Corporate Designs trägt somit zur Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der öffentlichen Dienstleistungen bei.

Verbindliche Richtlinien
Bereits 1992 hat der Kanton Bern Vorgaben zum Corporate Design erarbeitet, die für alle Direktionen verbindlich sind. Die letzte Aktualisierung der Richtlinien zum Erscheinungsbild wurde 2012 vorgenommen. Die Gestaltungsrichtlinien enthalten Angaben zu Basiselementen wie Logo, Farben und Schriften sowie deren Anwendung.
•Erscheinungsbild des Kantons Bern - Gestaltungsrichtlinien (PDF, 1.1 MB, 53 Seiten)
•Leitfaden zum Corporate Designs des Kantons Bern im Internet
Weitere Informationen
Kontakt
Staatskanzlei des Kantons Bern
Kommunikation Kanton Bern
Postgasse 68
3000 Bern 8
Tel. 031 633 75 91
Fax 031 633 75 97
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular