Stabsstelle Regierungsrat / Grosser Rat
Stabs- und Verbindungsstelle
Die Staatskanzlei ist Stabs- und Verbindungsstelle des Grossen Rates und des Regierungsrates (•Art. 92 Abs. 2 der Kantonsverfassung). Sie organisiert die rund 45 wöchentlichen Sitzungen des Regierungsrates und die fünf Sessionen des Grossen Rates.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Behörden auf die Unterstützung durch eine Stabsstelle angewiesen. Gute Stabsarbeit ermöglicht es dem Regierungsrat und dem Grossen Rat, in Kenntnis aller Sachzusammenhänge und zum richtigen Zeitpunkt Entscheide zu fällen. Stabsarbeit hat demnach auch mit Frühwarnung, Koordination, Controlling und Kommunikation zu tun. Der Staatskanzlei kommt im Hinblick auf die optimale Kooperation von Parlament und Regierung eine besondere Aufgabe zu. Die Hauptaufgabe der Staatskanzlei besteht darin, das Entscheidungsumfeld der Behörden fachlich und administrativ abzusichern, die Behörden zu beraten und ihnen die Informationen zu beschaffen, die sie für die Lagebeurteilung und die Entscheidfindung benötigen.
Dienstleistungen für den Regierungsrat
Für den Regierungsrat erfüllt die Staatkanzlei insbesondere die folgenden Stabsaufgaben:
- Kanzleigeschäfte (Vor- und Nachbereitung der Sitzungen)
- Politische Planung (Vorbereitung der Richtlinien der Regierungspolitik)
- Betreuung des Berner Jura
- Kommunikation der Regierungsgeschäfte
- Interne Kommunikation (Information des Personals)
- Unterstützung bei den Aussenbeziehungen
- Qualitätssicherung in der Rechtsetzung
- Sicherstellung der Zweisprachigkeit
- Koordination von direktionsübergreifenden Geschäften
- Publikation von Beschlüssen im Internet (•webRR)
- Archivierung von Unterlagen und Beschlüssen
Dienstleistungen für den Grossen Rat
Für den Grossen Rat erfüllt die Staatskanzlei insbesondere die folgenden Stabsaufgaben:
- Kanzleigeschäfte (Vor- und Nachbereitung der Sessionen)
- Bereitstellung der Verhandlungsunterlagen, Dokumente und Daten in elektronischer Form
- Publikation von Beschlüssen im Internet (•webGR)
- Fragen der Zweisprachigkeit
- Betreuung der Deputation
- Kommunikation der Ratsgeschäfte
- Weibeldienste
- Übersetzungsdienst
- Simultanübersetzung
- Protokollierung der Verhandlungen
- Herausgabe des Tagblattes
- Archivierung von Unterlagen und Beschlüssen
- Finanz- und Rechnungswesen
Der Staatsschreiber unterstützt die Präsidien des Grossen Rates und des Regierungsrates in der gegenseitigen Koordination der Aufgaben und sorgt für die administrative Vorbereitung und Durchführung der Sessionen. Der Staatsschreiber nimmt in der Regel als Berater des Grossratspräsidenten oder der Grossratspräsidentin an den Sitzungen des Grossen Rates, der Präsidentenkonferenz und des Büros teil.
Neben der Staatskanzlei erbringt auch das •Ratssekretariat Dienstleistungen für den Grossen Rat (Führung der Sekretariate der ständigen Kommissionen, Beratung der Ratsmitglieder, der besonderen Kommissionen und weiterer Grossratsorgane in Sach-, Vorgehens- und Rechtsfragen, Information und Dokumentation, Vorbereitung parlamentseigener Projekte, Vorlagen und Geschäfte). Das Ratssekretariat ist ein selbständiges Amt, das administrativ der Staatskanzlei unterstellt ist. Für die Ausübung seiner Funktionen ist das Ratssekretariat unabhängig von Regierungsrat und Kantonsverwaltung. Es ist nur dem Grossen Rat und seinen Organen verantwortlich und arbeitet nach deren Weisungen.
Mit Bezug auf die eingesetzten Ressourcen erbringt die Staatskanzlei heute schätzungsweise zwei Drittel der Dienstleistungen für den Grossen Rat, das Ratssekretariat rund ein Drittel.
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Staatskanzlei des Kantons Bern
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