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Aktuell

Totalrevision des Grossratsgesetzes und der Geschäftsordnung des Grossen Rates

Ausgangslage

Der Grosse Rat entschied sich am 7. September 2010 – gestützt auf eine Motion seiner Oberaufsichtskommission – mit klarer Mehrheit für eine Totalrevision des Parlamentsrechts (Motion 71/2010: Einleitung einer Totalrevision des kantonalen Parlamentsrechts; 124 Ja- zu 5 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen) um das Parlamentsrecht umfassend auf den neuesten Stand zu bringen.

Ziel der Totalrevision

Ziel der Totalrevision im Kanton Bern ist eine moderne Gesetzgebung, die einen effizienten Ratsbetrieb sicherstellt und das Parlament gegenüber Regierung und Verwaltung stärkt. Dies bedingt insbesondere, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten im Parlament klar abgefasst werden, der Grosse Rat sich bestmöglich organisiert und griffige Verfahren vorsieht sowie dass die Parlamentsmitglieder und -organe bei ihrer Arbeit optimal unterstützt werden.

Stand der Arbeiten

Inzwischen hat eine besondere Kommission des Grossen Rates (Kommission Parlamentsrechtsrevision) die Totalrevisionsarbeiten aufgenommen. Im Frühsommer 2012 wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die erste Lesung im Grossen Rat soll im Januar 2013 und die zweite im Juni 2013 erfolgen.

Revisionspunkte

In formeller Hinsicht soll das Parlamentsrecht logischer gegliedert und verständlicher geregelt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Systematik, damit die heute bestehenden Doppelspurigkeiten zwischen Grossratsgesetz und Geschäftsordnung aufgehoben werden.

In materieller Hinsicht ergibt sich in allen wichtigen Bereichen Änderungsbedarf, namentlich bei den Aufgaben und der Organisation des Grossen Rates, dem Verfahren im Grossen Rat, dem parlamentarischen Instrumentarium sowie dem Geschäftsverkehr mit dem Regierungsrat und den Gerichten.

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