Volksvorschläge
Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rates verlangen (Kantonsverfassung, Artikel 63 Absatz 2 und 3). Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von drei Monaten nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 10'000 Stimmberechtigten.
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 53 bis 59 b des •Gesetzes über die politischen Rechte.
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