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Volksvorschläge

Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rates verlangen (Kantonsverfassung, Artikel 63 Absatz 2 und 3). Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von drei Monaten nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 10'000 Stimmberechtigten.

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 53 bis 59 b des Gesetzes über die politischen Rechte.

Rechtliche Grundlagen


Weitere Informationen

Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Bern

Amt für Zentrale Dienste
Wahlen und Abstimmungen
Postgasse 68
3000 Bern 8

Tel. 031 633 75 65
Fax 031 633 75 05
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