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08. November 2018
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Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
:
Änderung des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG)

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen zur Vernehmlassung freigegeben. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 8. Februar 2019.

Am 28. November 2013 beschloss der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen, mit der unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des IPSAS-konformen Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) geschaffen wurden.

Die notwendigen Anpassungen auf Verordnungsstufe wurden in der Revision der Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen grundsätzlich per 1. Januar 2017 auf Basis der Einführungskonzeption sowie einer Verordnungsänderung per 1. Januar 2018 aufgrund von Auslegungs- und Umsetzungsfragen vorgenommen.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen Erkenntnisse, die sich im Rahmen der Einführung des IPSAS-konformen HRM2 ergeben haben, im Gesetz festgehalten werden.

Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert vom 8. November 2018 bis zum 8. Februar 2019.

Mediendokumentation

  • Begleitbrief
  • Gesetz
  • Vortrag
  • Vernehmlassungsadressaten
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