Am 7. März 2021 entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe. Sie haben über zwei Varianten zu befinden, über die Hauptvorlage und über den Eventualantrag.
Die Hauptvorlage umfasst zwei Anpassungen:
Der Eventualantrag beinhaltet nur die neuen Regelungen für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte. Bei den Ladenöffnungszeiten sieht der Eventualantrag keine Änderungen vor (weiterhin zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr).