Referenden
Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rates verlangen (Kantonsverfassung, Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c). Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von drei Monaten nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 10'000 Stimmberechtigten.
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 123 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte Link öffnet in einem neuen Fenster..
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Die Geschäfte mit laufender Referendumsfrist sind auf dem Internetauftritt des Grossen Rates des Kantons Bern dokumentiert.
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Politische Rechte
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