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27. November 2025
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Kantonswechsel von Moutier: weitere Vollzugsvereinbarungen

Am 26. und 27. November haben die Regierungen der Kantone Bern und Jura im Hinblick auf den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura fünf weitere Vollzugsvereinbarungen verabschiedet. Diese Vereinbarungen ergänzen das Moutier-Konkordat vom 14./15. November 2023 und sehen Bestimmungen in folgenden Bereichen vor:

  • Vermögensausscheidung: Regelung der Fristen und rechtlichen Verfahren zur Bestimmung des Anspruchs des Kantons Jura am Vermögen und an Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen des Kantons Bern
  • Anpassung der Finanzflüsse: Regelung der Anpassungsmodalitäten, die insbesondere den Finanz- und Lastenausgleich oder die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank betreffen
  • Musikschulen: Regelung zur Gewährleistung der Kontinuität des Unterrichts in diesem Bereich für Personen mit Wohnsitz in Moutier
  • Natur- und Waldschutz: Regelung der Auswirkungen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier auf den Schutz von Flächen sowie natürlichen und forstwirtschaftlichen Elementen auf Gemeindegebiet
  • Änderung von öffentlich-rechtlichen Entscheiden und Urteilen: Regelung der Zuständigkeit der Behörden der beiden Kantone bei Begehren um Änderung von rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Entscheiden und Urteilen des Kantons Bern (Revision, Wiedererwägung usw.)

Diese fünf Vollzugsvereinbarungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Den beiden Kantonsregierungen werden bis Ende Jahr an ihren kommenden Sitzungen noch zwei weitere Vollzugsvereinbarungspakete vorgelegt.

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