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04. März 2021
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Regierungsbeschlüsse auch weiterhin per Telefon- oder Videokonferenz

Der Regierungsrat soll auch nach Auslaufen der befristeten Regelung während der Coronavirus-Krise Beschlüsse an einer Telefon- oder Videokonferenz oder im Zirkulationsverfahren fällen können. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, einer entsprechenden Änderung des Organisationsgesetzes und damit der Überführung des befristeten Artikels in der Verordnung über Sofortmassnahmen während der Coronavirus-Krise ins ordentliche Recht zuzustimmen. Wie insbesondere die Coronavirus-Krise gezeigt hat, muss es dem Regierungsrat möglich sein, Beschlüsse auch ohne physische Präsenz zu fällen, wenn es die Umstände erfordern. Die Regierung kann dadurch flexibler agieren und ihre Handlungsfähigkeit steigern.

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