Am 2. und 3. Dezember haben die Regierungen der Kantone Bern und Jura im Hinblick auf den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura sechs neue Vollzugsvereinbarungen verabschiedet. Diese Vereinbarungen ergänzen das Moutier-Konkordat vom 14./15. November 2023 und enthalten Bestimmungen, die die Folgen des Kantonswechsels in folgenden Bereichen regeln:
- Landwirtschaft: Regelungen in Bezug auf Direktzahlungen, Betriebshilfen an Landwirtschaftsbetriebe und Strukturverbesserungen
- Sozialwesen: Regelung der finanziellen, administrativen und rechtlichen Fragen sowie der Behördenzuständigkeit in den Bereichen Sozialhilfe, Unterhaltsbeiträge und Betreuungsgutscheine
- Vor Gerichtsbehörden hängige Verfahren: Regelung der Zuständigkeit der Gerichtsbehörden in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen beider Kantone, insbesondere in Fällen, die nicht durch das Bundesrecht, das Moutier-Konkordat oder die Gesetzgebung beider Kantone geregelt sind
- Ausbildung von medizinischem und Pflegepersonal: Regelung der Finanzierung von Ausbildungsleistungen im Gesundheitsbereich
- Grundbuch und Notariatsrecht: Regelung von Fragen technischer, finanzieller, administrativer und rechtlicher Art in den Bereichen Grundbuch und Notariatsrecht
- Rettungswesen: Regelung insbesondere der Leistungen der Sanitätsnotrufzentrale (SNZ 144), des mobilen Dienstes für Notfallmedizin und Reanimation (SMUR) und der Leistungen des Ambulanzdienstes, der die Stadt Moutier bedient
Diese sechs Vollzugsvereinbarungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Vereinbarung betreffend die vor Gerichtsbehörden hängigen Verfahren wird in Kürze auf den Webseiten der Obergerichte beider Kantone veröffentlicht. Ein letztes Paket von Vollzugsvereinbarungen wird den beiden Kantonsregierungen am 9. bzw. 10. Dezember vorgelegt.