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11. März 2020
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Coronavirus
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Entlastung der Stosszeiten im ÖV

Das Kantonale Führungsorgan ruft dazu auf, nach Möglichkeit die Arbeitszeiten so zu gestalten, dass der öffentliche Verkehr während der Stosszeiten entlastet wird. Dies mit dem Ziel, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Berufsfach- und Mittelschulen sollen prüfen, welche Lektionen sie morgens durch «Distance Learning» ersetzen können. Die Bildungs- und Kulturdirektion hat zudem die Informationen und Empfehlungen zum Coronavirus an die Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern ergänzt. Schliesslich wurde die Internetseite www.be.ch/corona erweitert.

Gemäss den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) soll der öffentliche Verkehr während der Stosszeiten entlastet werden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Deshalb sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich zu gestalten.

Auch die Berufsfachschulen und Mittelschulen des Kantons Bern können einen Beitrag zum Abbau der Verdichtung leisten. Sie wurden vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt aufgefordert zu prüfen, die Morgenlektionen dort wo möglich in «Distance learning» (Fernunterricht) abzuhalten oder Aufträge an die Lernenden zu erteilen. Dabei sollen sie die besondere Situation der Abschlussklassen berücksichtigen. Der Entscheid, ob die Schulen solche Massnahmen umsetzen wollen, liegt bei den Schulleitungen.

Vertiefte Informationen für Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern

Weiter hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Informationen für Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern den neusten Empfehlungen des Bundesrats vom 6. März 2020 angepasst. An den Schulen im Kanton Bern findet der Unterricht weiterhin statt. Sollten Einschränkungen im Schulbetrieb nötig werden, würden sie durch das Kantonsarztamt oder das Kantonale Führungsorgan angeordnet und den Schulen so rasch als möglich kommuniziert.

Kranke Kinder und Jugendliche, die Atembeschwerden und Fieber haben, sollen nicht zur Schule gehen. Eltern sollen sich nur dann und nur telefonisch an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden, wenn es eine wesentliche Veränderung im Gesundheitszustand ihres Kindes gibt, die eine ärztliche Behandlung erfordert. Kranke Kinder und Jugendliche müssen so lange zuhause bleiben, bis sie mindestens 24 Stunden lang beschwerde- und fieberfrei sind.

Erweiterte Webseite zum Coronavirus

Auf der Webseite www.be.ch/corona sind alle offiziellen Informationen des Kantons Bern zur Lage betreffend Corona-Virus abrufbar. Die Webseite wurde erweitert und neu gegliedert. Sie wird laufend aktualisiert.

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