Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit der Stossrichtung der geplanten Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), wie sie der Bundesrat vorschlägt, einverstanden. Der Bundesrat sieht vor, die Haushaltsabgabe («Serafe-Gebühr») von heute 335 Franken schrittweise auf 300 Franken zu senken. Zudem will der Bundesrat die Wirtschaft entlasten. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von einer halben Million Franken sind bereits heute nicht abgabepflichtig. Neu will der Bundesrat diese Limite auf 1,2 Millionen Franken erhöhen. Damit würden neu zirka 80 Prozent aller Unternehmen von der Abgabepflicht befreit.
Wichtig ist für den Regierungsrat, dass die Rolle der Regionalbüros der SRG erhalten oder gar ausgebaut wird, damit der Service public auch in kleineren Landesteilen und kleineren Regionen gewährleistet bleibt. Der Bundesrat plant, die neue SRG-Konzession mit Vorgaben für die Ausrichtung der Programme erst nach der Volksabstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» auszuarbeiten. Dieses Vorgehen und dieser Zeitplan sind aus Sicht des Regierungsrats eher unglücklich. Er hätte es begrüsst, wenn zuerst die Eckpunkte des Programmauftrags an die SRG definiert und erst danach die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt worden wären.