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16. Mai 2023
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Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Bern und Jura
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Konkordat über den Kantonswechsel von Moutier

Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben den Entwurf eines Konkordats vorgelegt, das die Modalitäten des Kantonswechsels von Moutier regelt. In den Verhandlungen konnten positive und ausgewogene Lösungen im Interesse beider Kantone gefunden werden. Der Konkordatsentwurf wird bis Mitte August bei einigen besonders betroffenen Akteuren in die Konsultation gegeben, namentlich bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen, bei der Gemeinde Moutier und beim Bernjurassischen Rat.

Die Gemeinde Moutier hat am 28. März 2021 in einer Abstimmung, die das Ende der «Jurafrage» bedeutet, beschlossen, zum Kanton Jura zu wechseln. Im Anschluss daran nahmen die Regierungen der beiden Kantone die Arbeiten zur Regelung der Modalitäten des Kantonswechsels auf. Die Verhandlungen begannen im November 2021 und verliefen in einer konstruktiven und respektvollen Atmosphäre. Im März 2023 konnten sich die Parteien im Rahmen einer Dreiparteienkonferenz unter der Ägide des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über einen letzten Punkt einigen. Die jurassischen und bernischen Behörden danken Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider für ihre Vermittlung. Dank der in der Dreiparteienkonferenz erzielten Einigung kann der 1. Januar 2026 als Datum für den Kantonswechsel von Moutier bestätigt werden.

Positive und ausgewogene Lösung

Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben den Konkordatsentwurf an einer gemeinsamen Medienkonferenz am 16. Mai 2023 vorgestellt. Sie zeigten sich erfreut, dass die Verhandlungen zu einer positiven und ausgewogenen Lösung im Interesse der Bevölkerung von Moutier und der Bevölkerung der beiden Kantone geführt haben. Die kantonalen Delegationen unter der Leitung von Patrick Tanner für den Kanton Jura und alt Regierungsrat Mario Annoni für den Kanton Bern trafen sich rund zwanzig Mal, um das Konkordat sowie die erläuternde Botschaft – den sogenannten Vortrag – vorzubereiten, auszuhandeln und zu verfassen.

Wichtigste Punkte geregelt

Der Konkordatsentwurf regelt die wichtigsten Punkte des Kantonswechsels von Moutier, wie die Kontinuität in den Bereichen Verwaltung, Steuern, Schulen, Justiz und Spitalwesen, die Vermögensausscheidung, die Sanierung gewisser belasteter Standorte, das Ende des Abstimmungsprozesses über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden oder etwa die Anpassung des Gemeinderechts von Moutier und die Beteiligung der Bevölkerung von Moutier am politischen Leben im Jura, noch bevor der Wechsel zum Kanton Jura erfolgt ist. Die beiden Kantonsregierungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Vollzugsvereinbarungen die Details regeln, die keiner Zustimmung der Parlamente oder einer Volksabstimmung bedürfen.

Der Konkordatsentwurf wird bis zum 18. August 2023 in die Konsultation gegeben. Anschliessend wird er von den beiden Kantonsregierungen bereinigt und verabschiedet und dann den beiden Kantonsparlamenten unterbreitet. Aufgrund des hauptsächlich vertraglichen Charakters des Konkordats richtet sich diese Konsultation an eine begrenzte Anzahl von Akteuren, die vom Kantonswechsel besonders betroffen sind. Es handelt sich dabei um die bernische parlamentarische Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen, die jurassische parlamentarische gemischte Sonderkommission für die Aufnahme der Einwohnergemeinde Moutier («Commission parlementaire jurassienne spéciale mixte pour l’accueil de la commune municipale de Moutier»), den Bernjurassischen Rat, die Gemeinde Moutier, die Kirchgemeinden der Landeskirchen und die Burgergemeinde Moutier.

Vermögensausscheidung

Das Konkordat legt die Grundsätze für die Vermögensausscheidung fest. Mit dem Kantonswechsel von Moutier hat der Kanton Jura Anspruch auf einen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Gemeinde Moutier stehenden Anteil am Nettovermögen des Kantons Bern. Die Erfüllung dieses Anspruchs erfolgt durch die Übertragung von Vermögenswerten, d. h. aller Immobilien (Gebäude, Strassen, Kunstbauten, Grundstücke, Wälder, Flüsse usw.), die dem Kanton Bern gehören und sich auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier befinden, sowie durch eine Auswahl von Beteiligungen, die für den Kanton Jura von öffentlichem Interesse sind oder einen territorialen Zusammenhang mit der Gemeinde Moutier aufweisen.

Das Konkordat sieht vor, dass die Differenz zwischen diesem Anspruch und dem Wert der auf den Kanton Jura übertragenen Vermögenswerte und Beteiligungen durch eine Barzahlung ausgeglichen wird. Der genaue Betrag, der sich aus der Vermögensausscheidung ergibt, wird auf der Grundlage der Werte am Ende des Jahres vor dem Kantonswechsel, d. h. am 31. Dezember 2025, berechnet. Es ist daher nicht möglich, das Ergebnis der Vermögensausscheidung bereits heute zu bestimmen, zumal sich die Referenzwerte in den nächsten Jahren noch ändern werden. Ein Zahlenbeispiel, das auf den Werten von 2021 basiert, ist jedoch im erläuternden Vortrag zum Konkordat enthalten.

Anpassung der Finanzströme

Das Bundesgesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen sieht keinen Ausgleich von Sondereffekten vor, auch nicht bei Gebietsänderungen zwischen Kantonen. Aus dem System des eidgenössischen Finanzausgleichs ergibt sich eine Verzögerung von sechs Jahren. Im gemeinsamen Willen, in Ermangelung einer eidgenössischen Lösung eine akzeptable bilaterale Lösung zu finden, haben die bernischen und jurassischen Behörden eine bilaterale Vereinbarung getroffen, die in einer Dreiparteienkonferenz unter der Ägide des Bundes verabschiedet wurde. Für die beiden Kantone war schnell klar, dass vorbehaltlich einer Regelung dieser Frage auf Bundesebene unbedingt eine Vereinbarung getroffen werden musste, um sicherzustellen, dass der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier am 1. Januar 2026 erfolgen kann.

Die Vereinbarung sieht vor, dass der Kanton Bern dem Kanton Jura während sechs Jahren einen Betrag überweist, der sich nach dem vom Bundesrat für den Kanton Jura festgelegten Ausgleichswert pro Einwohnerin/Einwohner sowie nach der Einwohnerzahl der Gemeinde Moutier zum Zeitpunkt des Kantonswechsels richtet.

Als Beispiel und nach den derzeit verfügbaren Zahlen (2023) erhalten der Kanton Jura über den eidgenössischen Ausgleich jährlich rund 2000 Franken pro Einwohnerin/Einwohner und der Kanton Bern rund 1000 Franken pro Einwohnerin/Einwohner. An der Sitzung der Dreiparteienkonferenz wurde vereinbart, dass der Kanton Bern dem Kanton Jura während eines Zeitraums von sechs Jahren ab dem Kantonswechsel einen Anteil in Höhe der Einwohnerzahl von Moutier multipliziert mit rund 2000 Franken (d. h. jurassischer Tarif anstelle des bernischen Tarifs) bezahlen wird. Nach vier Jahren mit vollem Satz wird dieser Mechanismus im fünften und sechsten Jahr stufenweise abnehmen. Die Auswirkungen des Kantonswechsels von Moutier werden nämlich schrittweise in die eidgenössische Berechnung des nationalen Ausgleichs einbezogen werden, das erste Mal 2030 und dann vollumfänglich ab 2032. In den sechs Jahren der Übergangsphase wird sich der Betrag, den der Kanton Bern dem Kanton Jura überweist, auf rund 76 Millionen Franken belaufen.

Zusammenarbeit in ruhigem Klima

Mit der Erarbeitung des Konkordats sind die Kantone Bern und Jura ihrer Verpflichtung nachgekommen, in einem ruhigen Klima zusammenzuarbeiten, um der Gemeinde Moutier den Kantonswechsel so schnell wie möglich zu ermöglichen. Damit wurde der demokratische institutionelle Prozess abgeschlossen, der mit der von beiden Kantonen unterzeichneten Absichtserklärung von 2012 eingeleitet worden war. Zudem wurde die Jurafrage beendet, wie dies in der von beiden Kantonen im September 2021 unterzeichneten Roadmap vorgesehen war. Die Arbeiten zur Ausarbeitung des Konkordats haben es somit ermöglicht, die Fragen rund um die Artikel 138 und 139 der jurassischen Kantonsverfassung zu lösen.

Das Konkordat wurde so konzipiert und aufgebaut, dass ein Wechsel der Kantonszugehörigkeit unter den bestmöglichen Bedingungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Moutier sowie der beiden Kantone stattfinden kann.

Nächste Etappen

18.08.2023Ende der Konsultation zum Konkordat
Ende September 2023Allfällige Neuverhandlungsphase
Ende 2023Annahme und Unterzeichnung des Konkordats durch die Regierungen der Kantone Bern und Jura; Streichung von Artikel 138 aus der jurassischen Kantonsverfassung
Frühling 2024Genehmigung des Konkordats durch die beiden Kantonsparlamente
22.09.2024Kantonale Abstimmungen über das Konkordat und Aufhebung von Artikel 139 der jurassischen Kantonsverfassung
Sommer/Herbst 2025Abstimmung in der Bundesversammlung
01.01.2026Kantonswechsel von Moutier

Mediendokumentation

  • Moutier-Konkordat
  • Vortrag der Staatskanzlei des Kantons Bern zum Moutier-Konkordat
  • Vortrag Kanton Jura zum Moutier-Konkordat (in Französisch)
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