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Leitfaden des Kantons Bern zur sprachlichen Gleichstellung

Der Leitfaden des Kanton Berns zeigt verschiedene Möglichkeiten der deutschen Sprache auf, um Frauen und Männer in der Amtssprache des Kantons Bern gleich zu behandeln. Er richtet sich an die Kantonsmitarbeitenden.

Was Sie auf dieser Seite finden – eine kurze Einleitung

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern präsentiert auf dieser Webseite den Inhalt des Leitfadens des Kantons Bern zur sprachlichen Gleichstellung. Sie finden hier die geltenden Regeln und Beispiele sowie Tipps und Hinweise. Diese richten sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Bern.

Grundsätzlich gibt es zwei Strategien, geschlechtergerecht zu formulieren:

  • Geschlechtsspezifische Formulierungen bzw. weibliche und männliche Formen (z. B. Paarformen) verwenden, um die Geschlechter sprachlich sichtbar zu machen
  • Geschlechterneutrale Formulierungen verwenden, um die Geschlechter unsichtbar zu machen

Beide Strategien und die entsprechenden sprachlichen Mittel haben Vor- und Nachteile. Welche Strategie Sie wählen, hängt von Ihren Zielen und dem Zielpublikum ab. Zielt der Text beispielsweise darauf, Frauen in Männerberufen sichtbar zu machen, ist es sinnvoll, beide Geschlechter ausdrücklich zu nennen. Spielt das Geschlecht von Menschen in einem Text keine Rolle oder möchten Sie alle Geschlechter einschliessen, dann bieten sich geschlechtsneutrale Formulierungen an.

Je nach Textart und Situation ist es sinnvoll, beide Strategien zu kombinieren. Seien Sie kreativ!

Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Kanton Bern 

Die Kommunikation (in Wort und Bild) der Kantonsverwaltung richtet sich gleichwertig an Frauen und Männer. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden in allen Texten geschlechtergerechte Formulierungen (vgl. Gleichstellungsrichtlinien).

Die Texte sind von Grund auf so zu gestalten, dass sie in inhaltlicher, systematischer und sprachlicher Hinsicht der Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung tragen. Die geschlechtergerechte Redaktion umfasst mehr als das Anhängen weiblicher oder männlicher Endungen oder das mechanische Ersetzen von Formulierungen. Gerade die Erfahrungen mit den bernischen Erlassen zeigen, dass es durchaus möglich ist, gute Lösungen zu finden.

Die Sprache ist kein starres Gefüge, sondern lebt und entwickelt sich weiter, so dass auch neue, ungewohnte Formulierungen Einzug halten. Doch die Regeln der deutschen Sprache sind in jedem Fall einzuhalten.

Für die geschlechtergerechte Redaktion in der bernischen Kantonsverwaltung gelten nachfolgende Regeln und Empfehlungen.

Was nicht erlaubt ist

  • Allgemeine Hinweise, wonach sich ein Text gleichermassen auf Frauen und Männer bezieht, entsprechen nicht den bernischen Grundsätzen der geschlechtergerechten Redaktion und sind nicht erlaubt.
  • Die abwechselnde Verwendung von männlichen und weiblichen Formen kann für Verwirrung sorgen und ist daher zu vermeiden.
     

Weibliche und männliche Formen verwenden

Paarform

Wenn Frauen und Männer gemeint sind, verwenden Sie in erster Linie die Paarform (auch Doppelbenennung genannt). Verwenden Sie die Paarform in fortlaufenden Texten. Fortlaufende Texte sind mehr oder weniger lang und bestehen aus sprachlich ausformulierten Sätzen.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mehrzahl)
  • Busfahrerin oder Busfahrer (Einzahl)
     

Kurzformen und Sparschreibungen

Je nach Textart sind Kurzformen oder Sparschreibungen von Paarformen zulässig. Verwenden Sie Kurzformen oder Sparschreibungen nur ausnahmsweise in verknappten Texten. Verknappte Texte sind Textpassagen, die keine ausformulierten Sätze enthalten oder formelhaft verfasst sind (z. B. in Tabellen, Formularen, Bildlegenden, Grafiken).

Kurzformen mit Schrägstrich

  • Frau/Herr
  • Grossrätin/Grossrat
  • Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Sparschreibungen

  • Mitarbeiter/-innen
  • Lehrer/-in
     

Geschlechtsneutral formulieren

Sammelbezeichnungen

Sammelbezeichnungen sind geschlechtsneutral und bezeichnen sowohl Frauen als auch Männer. Sie bieten sich insbesondere an, wenn Gruppen gemeint sind, in denen Frauen und Männer vertreten sind.

  • Personal
  • Lehrkörper
  • Kader
     

Substantivierung

Manchmal ist es möglich, Adjektive (jugendlich, krank) oder Partizipien (angestellt, angeklagt) zu substantivieren, um Sammelbezeichnungen zu erhalten.

  • die Jugendlichen
  • die Kranken
  • die Angestellten
  • die Angeklagten

Partizip-Präsens-Konstruktionen

Manchmal ist es möglich, Partizip-Präsens-Konstruktionen zu verwenden.

  • Singende
  • Zuhörende

Geschlechtsabstrakte Bezeichnungen

Geschlechtsabstrakte Bezeichnungen haben keine geschlechtsspezifische Wortbedeutung, ihr grammatisches Geschlecht ist willkürlich und hat keinen Bezug zum natürlichen Geschlecht. Geschlechtsabstrakte Bezeichnungen haben keine geschlechtsspezifische Wortbedeutung, ihr grammatisches Geschlecht ist willkürlich und hat keinen Bezug zum natürlichen Geschlecht. Einige Benennungen lassen sich als Zusammensetzungen mit bestimmten Elementen bilden.

Geschlechtsabstrakte Bezeichnungen

  • der Mensch
  • die Person
  • das Individuum
  • das Mitglied
  • das Opfer

Geschlechtsabstrakte zusammengesetzte Bezeichnungen mit folgenden Elementen

  • kraft: Hilfskraft
  • hilfe: Haushalthilfe
  • person: Amtsperson
  • leute: Feuerwehrleute

     

Umformulierungen

Umformulierungen erlauben es, Personenbezeichnungen zu umgehen. Umformulierungen sind geeignet, wenn es darum geht, komplizierte Formulierungen (mit Paarformen) zu vermeiden.

  • unpersönliche Pronomen: «Zur Prüfung wird zugelassen, wer….»
  • geeignete Adjektive: «ärztlicher Rat»
  • Passivkonstruktionen: «Es ist eine Steuer zu entrichten.»
  • direkte Rede: «Melden Sie sich an!»
     

Weitere Informationen zu geschlechterinklusiver Sprache

Mehr Informationen zu geschlechterinklusiver Sprache, insbesondere für Anreden, Formulare oder Stelleninserate, oder wie Sie nichtbinäre Menschen einschliessen können:

  • Geschlechterinklusive Sprache

Mehr dazu, warum es sinnvoll ist, geschlechterinklusive Sprache zu verwenden:

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