Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetzt, GlG) hilft diskriminierten Personen, ihre Rechte durchzusetzen. Arbeitnehmende im Kanton Bern erfahren hier, wo sie sich beraten lassen können.
Beratung bei vermuteter Diskriminierung
Vermuten Sie, am Arbeitsplatz von einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betroffen zu sein? Zum Beispiel in Zusammenhang mit Lohn, Schwangerschaft/Elternschaft, sexueller Belästigung oder diskriminierender Kündigung?
Holen Sie sich Hilfe und lassen Sie sich beraten! Gestützt auf das Gleichstellungsgesetz können Sie sich gegen eine drohende oder bestehende Diskriminierung rechtlich wehren und finanzielle Forderungen stellen.
Beratung erhalten Sie bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern, bei Ihrer Gewerkschaft oder bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland. Diese erteilt bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz Auskünfte zum Rechtsweg und hilft, Konflikte zwischen den Parteien niederschwellig zu lösen.
Die Broschüre «Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann» informiert zu Rechten und Vorgehen bei Diskriminierungen im Erwerbsleben.
Beratung bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Beratung bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mitteland
Informationen zum Vorgehen bei vermuteter Diskriminierung
Die Broschüre «Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann» informiert zu Rechten und Vorgehen bei Diskriminierungen im Erwerbsleben.