Alle sollen die Web-Angebote des Kantons Bern uneingeschränkt nutzen können. Auch Menschen mit einer Behinderung sollen einen barrierefreien Zugang zu den Web-Angeboten haben.
Für die Barrierefreiheit von Web-Angeboten und PDF müssen beim Erstellen verschiedene Anforderungen eingehalten werden. Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung müssen diese berücksichtigen, wenn sie externe Lieferantinnen und Lieferanten (Agenturen, Grafikbüros usw.) beauftragen. Diese Anforderungen gelten auch verwaltungsintern.
Informationen für Lieferantinnen und Lieferanten
Kantonale Websites, Webapplikationen, Formulare, Newsletter und elektronische Dokumente (PDF usw.) müssen im Minium den Vorgaben nach WCAG 2.2, Level AA entsprechen.
Vorgaben
- Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) des Kantons Bern, siehe Art. 10 DVG zur digitalen Inklusion
- ICT-Standards des Kantons Bern
Mit der Weisung «ICT-Standards» erlässt die Kantonsverwaltung verbindliche Vorgaben für den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT). Siehe insbesondere die folgenden Standards für die Barrierefreiheit: Standards für Software, Hardware und Technologien vom 16.12.2025 (Anhang zur Weisung ICT-Standards BE) - Accessibility Standards (eCH-0059)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 (in Englisch)
- Web Standards W3C (in Englisch)
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