Logo Kanton BernStaatskanzlei

Kanton Bern und Zweisprachigkeit

Korrespondenzsprache bei Kontakt mit den Behörden

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich in einer der beiden Landessprachen an die für den ganzen Kanton zuständigen Behörden wenden. Die Kontakte mit den Behörden der Verwaltungskreise und der Gemeinden finden gemäss dem Grundsatz der Territorialität der Sprachen in der jeweiligen Amtssprache statt.

Gesetzgebung in beiden Amtssprachen

Die kantonale Gesetzgebung wird in beiden Amtssprachen (Deutsch und Französisch) veröffentlicht und ist in beiden Sprachfassungen verbindlich und gültig.

Amtliche Sammlung (BAG) - Kanton Bern

Systematische Sammlung (BSG) - Kanton Bern

Bernische Rechts- und Verwaltungssprache

Die Terminologiedatenbank LINGUA-PC enthält die deutschen und französischen Fachwörter, die in der bernischen Verwaltung verwendet werden.

LINGUA-PC - Terminologiedatenbank

Übersetzung von amtlichen Texten

Alle amtlichen Texte, die den ganzen Kanton betreffen, liegen in beiden Amtssprachen (Deutsch und Französisch) vor. Um dies zu ermöglichen, gibt es in der Kantonsverwaltung Übersetzungsdienste und einen Zentralen Terminologiedienst. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Richtlinien vom 17. Juni 2009 über die sprachlichen Dienstleistungen in der Zentralverwaltung des Kantons Bern

Empfehlungen der Staatskanzlei vom 22. November 2016 zur Förderung der Zweisprachigkeit in der Zentralverwaltung des Kantons Bern

Simultandolmetschung der Beratungen im Grossen Rat

Die Beratungen im Grossen Rat des Kantons Bern (Plenar- und Kommissionssitzungen) werden von Dolmetscherinnen und Dolmetschern simultan aus dem Schweizerdeutschen ins Französische und umgekehrt verdolmetscht.

Grosser Rat des Kantons Bern

Online-Tagblatt (be.ch)

Qualifizierte Personen, die an einer Dolmetschertätigkeit im Grossen Rat interessiert sind, melden sich unter: info.azgr@be.ch

Seite teilen