Korrespondenzsprache bei Kontakt mit den Behörden
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich in einer der beiden Landessprachen an die für den ganzen Kanton zuständigen Behörden wenden. Die Kontakte mit den Behörden der Verwaltungskreise und der Gemeinden finden gemäss dem Grundsatz der Territorialität der Sprachen in der jeweiligen Amtssprache statt.
Gesetzgebung in beiden Amtssprachen
Die kantonale Gesetzgebung wird in beiden Amtssprachen (Deutsch und Französisch) veröffentlicht und ist in beiden Sprachfassungen verbindlich und gültig.
Bernische Rechts- und Verwaltungssprache
Die Terminologiedatenbank LINGUA-PC enthält die deutschen und französischen Fachwörter, die in der bernischen Verwaltung verwendet werden.
Übersetzung von amtlichen Texten
Alle amtlichen Texte, die den ganzen Kanton betreffen, liegen in beiden Amtssprachen (Deutsch und Französisch) vor. Um dies zu ermöglichen, gibt es in der Kantonsverwaltung Übersetzungsdienste und einen Zentralen Terminologiedienst. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Simultandolmetschung der Beratungen im Grossen Rat
Die Beratungen im Grossen Rat des Kantons Bern (Plenar- und Kommissionssitzungen) werden von Dolmetscherinnen und Dolmetschern simultan aus dem Schweizerdeutschen ins Französische und umgekehrt verdolmetscht.
Qualifizierte Personen, die an einer Dolmetschertätigkeit im Grossen Rat interessiert sind, melden sich unter: info.azgr@be.ch