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Unterstützung für Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit

Ausgangslage

Gestützt auf das eidgenössische Sprachengesetz gewährt der Bund den mehrsprachigen Kantonen Finanzhilfen (Art. 21). Der Kanton Bern verteilt damit jedes Jahr die vom Bundesamt für Kultur (BAK) gewährten Subventionen in der Höhe von insgesamt 250'000 Franken. Mit diesem Betrag werden Projekte unterstützt, die zur Vitalität der kantonalen Zweisprachigkeit insbesondere in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Bildung beitragen. Darüber hinaus unterstützt der Kanton Bern auf der Grundlage des Sonderstatutsgesetzes (Art. 50) jedes Jahr Projekte und Institutionen mit einem Bezug zur Zweisprachigkeit. Er verfügt dafür über ein eigenes Budget, das der Staatskanzlei unterstellt ist.

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG, SR 441.1) (admin.ch)

Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG, BSG 102.1)

Sind Sie für ein Projekt zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern zuständig? Wenn dies der Fall ist, können Sie einen Beitragsgesuch stellen. Die jährlichen Gesuche sind jeweils bis am 30. September einzureichen.

Antragsformular

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