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08. Dezember 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Vernehmlassung: Verfassungsänderung aufgrund des Kantonswechsels von Moutier

Die Änderung der Kantonszugehörigkeit von Moutier per Anfang 2026 führt zu einer Änderung der Kantonsverfassung und einiger kantonaler Gesetze. Das entsprechende Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 27. Januar 2023.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2022 die Staatskanzlei beauftragt, den Entwurf zur Änderung der Kantonsverfassung und einiger bernischer Gesetze aufgrund des Wechsels von Moutier zum Kanton Jura in die Vernehmlassung zu schicken. Die Teilrevision umfasst folgende Kernpunkte:

  • In Artikel 84 der Kantonsverfassung wird künftig der Amtsbezirk Moutier nicht mehr erwähnt. Gleichzeitig wird der Begriff des Amtsbezirks aus der Kantonsverfassung, dem Organisationsgesetz und dem Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch gestrichen, da die Amtsbezirke ihre Eigenschaft als ordentliche Verwaltungsunterteilungen des Kantons sowie jegliche Rechtswirkung verloren haben.
  • Im Zusammenhang mit der Verlegung von kantonalen Verwaltungseinheiten von Moutier in andere Orte des Berner Juras oder nach Biel wird vorgeschlagen, die Betreibungs- und Konkursämter der Regionen Berner Jura und Seeland zusammenzulegen und den Sitz in den Berner Jura (Tavannes) zu legen, wobei sowohl für den Betreibungs- als auch für den Konkursbereich Schalter im Berner Jura und in Biel beibehalten werden.
  • Mit der Neuorganisation der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen im Berner Jura und in Biel im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier sollen auch die kantonale Zweisprachigkeit und die französischsprachige Komponente des Kantons Bern gestärkt werden. Der Regierungsrat will deshalb die Umsetzung der kürzlich verabschiedeten Wirtschaftsstrategie des Berner Juras 2030 sowie die Tätigkeiten der neuen Stiftung «Fondation pour le rayonnement du Jura bernois» unterstützen. Er beantragt daher eine Änderung des Sonderstatutsgesetzes, um die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung dieses Vorhabens durch den Kanton zu schaffen.
  • Die Neuorganisation der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen betrifft auch die Aufgaben und die Verwaltungsorganisation des Interregionalen Fortbildungszentrums (IFZ/CIP) in Tramelan. Bei dieser Gelegenheit soll im entsprechenden Gesetz die Regelung der Aufsicht über das IFZ modernisiert werden.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Avenir Berne romande

Das Projekt Avenir Berne romande ist in drei Teilprojekte gegliedert und hat zum Ziel, die Jurafrage endgültig abzuschliessen und damit der Entwicklung des Berner Juras, der französischsprachigen Bevölkerung und der Zweisprachigkeit im Kanton neue Impulse zu geben.

  • Das erste Teilprojekt umfasst das Konkordat, das den Wechsel von Moutier zum Kanton Jura regeln wird. Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten, und es ist vorgesehen, dass die obligatorische Volksabstimmung über dieses Konkordat im Sommer 2024 stattfinden wird.
  • Das zweite Teilprojekt befasst sich mit der Neuorganisation der kantonalen Verwaltung, der Polizei, der Justiz und der Ausbildungsstätten im französischsprachigen Teil des Kantons. Die Beschlüsse in Bezug auf die Ansiedlung der Kompetenzzentren im Dienste der Bevölkerung wurden am 11. November 2022 vorgestellt. (Medienmitteilung)
  • Das dritte Teilprojekt befasst sich mit der Anpassung der kantonalbernischen Gesetzgebung aufgrund des Kantonswechsels von Moutier. Das Vernehmlassungsverfahren bezüglich der Änderung der Kantonsverfassung und einiger bernischer Gesetze läuft vom 8. Dezember 2022 bis zum 27. Januar 2023.

Alle Informationen über das Projekt Avenir Berne romande und den Kantonswechsel von Moutier sind online verfügbar unter: www.be.ch/abr

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