Die Motion 067-2022 (Sancar) «Politische Rechte für Menschen mit umfassender Beistandschaft» fordert, dass Menschen mit umfassender Beistandschaft ihr Stimm- und Wahlrecht uneingeschränkt ausüben können. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der Inklusion, hält Stimmrechtsausschlüsse jedoch nicht grundsätzlich für unzulässig. Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, die Regelungen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene einheitlich zu gestalten. Da die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Aufhebung der Ausschlüsse auf Bundesebene prüft, möchte der Regierungsrat zunächst die weiteren Entwicklungen abwarten. Liegt eine Bundesvorlage vor, wird die Staatskanzlei beauftragt, die nötigen Anpassungen für die kantonale und kommunale Ebene zu erarbeiten.