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24. Juni 2021
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Gesetz über die digitale Verwaltung geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat den Entwurf des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG) zur Beratung vor. Das DVG vermittelt einen rechtlichen Rahmen für den schrittweisen Aufbau einer Organisation und einer technischen Infrastruktur für die Digitalisierung. Es dient den kantonalen und kommunalen Behörden als Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung und für den Aufbau ihrer digitalen Angebote. Als Grundsatz stellt es das digitale Primat auf: Behörden handeln und kommunizieren wenn immer möglich digital. Dies gilt auch für ihre Zusammenarbeit mit Unternehmen und professionellen Benutzenden.

Der Regierungsrat will aber auch, dass niemand wegen der Digitalisierung den Anschluss verliert. Für die Bevölkerung bleibt der Zugang zum Staat daher weiterhin auf Papier oder per Telefon möglich. Digitale Leistungen müssen barriere- und diskriminierungsfrei sein. Informationssicherheit und Datenschutz stehen weiterhin im Zentrum der Digitalisierung. Als Rahmengesetz wird das DVG mit den Umsetzungsmassnahmen gemäss der Strategie sukzessive umgesetzt und konkretisiert.

In der Vernehmlassung haben alle Stellungnehmenden das DVG grundsätzlich unterstützt. Es wird vom Grossen Rat voraussichtlich in der Wintersession 2021 in erster Lesung beraten.

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