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Nichtbinäre Menschen sprachlich einschliessen

Wie lassen sich nichtbinäre Menschen in der Kommunikation am besten einschliessen? Was sagt der sprachliche Leitfaden des Kantons Bern dazu und welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern gibt Antworten.

Nichtbinäre Sprache beim Kanton Bern

Die Sprachregeln zur amtlichen Sprache des Kantons Bern sehen keine Genderzeichen vor. Um nichtbinäre Menschen einzuschliessen, verwenden die kantonalen Behörden geschlechtsneutrale Formulierungen.

Mehr dazu finden Sie hier:

  • Geschlechterinklusiv formulieren

Genderzeichen

Wollen Sie als private Organisation oder Unternehmen nichtbinäre Personen ansprechen und in Ihren Texten sichtbar machen wollen, dann bieten sich Genderzeichen anstelle der weiblichen und männlichen Formen an.

Genderzeichen gehören heute nicht zum amtlichen Regelwerk der deutschen Sprache. Der Sprachgebrauch ist jedoch im Wandel. Immer mehr Organisationen und Unternehmen legen Wert auf Diversität. Sie möchten dies sprachlich zum Ausdruck bringen und setzen deshalb Genderzeichen ein.

Genderzeichen sind in gewissen Texten (v. a. in fortlaufenden Texten) alternativlos, wenn nichtbinäre Personen explizit angesprochen und eingeschlossen werden sollen. Denn Genderzeichen machen alle Geschlechter gleichermassen sicht- und hörbar. Sie lassen sich zudem gut mit geschlechtsneutralen Formulierungen kombinieren.

Falls Sie in Ihrem Text Genderzeichen verwenden möchten, dann empfehlen wir die Verwendung von Genderdoppelpunkt oder Genderstern.
 

  • Abteilungsleiter:innen
  • die Kolleg*innen
  • ein:e Busfahrer:in
  • die*der Kindergärtner*in

Mehr zu geschlechterinklusiver Sprache

Wie geschlechterinklusiv formulieren – auch in Anreden, Formularen und Stelleninseraten – und warum überhaupt?

Hier erfahren Sie mehr:

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