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Geschlechterinklusiv formulieren

Wie geschlechterinklusiv texten? Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern sagt, was in der Kantonsverwaltung gilt, und verweist auf weitere Publikationen und Tools online.

Sprachliche Gleichstellung gemäss Leitfaden des Kantons Bern

Beim Kanton Bern gilt: Die Behörden verwenden eine zielgruppengerechte Wort- und Bildsprache und setzen anerkannte Grundsätze der diskriminierungsfreien Sprache um (siehe Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Information der Bevölkerung, IMG). Die geschlechtergerechte Kommunikation des Kantons Bern richtet sich in Text und Bild gleichwertig an Frauen und Männer. Sie macht Frauen wie Männer sichtbar und bringt Wertschätzung für beide Geschlechter zum Ausdruck. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter formulieren in allen Textsorten geschlechtergerecht (siehe Gleichstellungsrichtlinie, Ziff. 2.6.1.).

Die Sprache ist kein starres Gefüge, sondern lebt und entwickelt sich weiter. Neue, ungewohnte Formulierungen halten Einzug. Der Kanton Bern hält allerdings an den Regeln der deutschen Sprache gemäss Duden fest. In der bernischen Kantonsverwaltung sind die Regeln für die geschlechtergerechte Redaktion von Texten im Kapitel 5 «Sprachliche Gleichbehandlung» des Leitfadens zur schriftlichen Kommunikation des Kantons Bern definiert.

Der Leitfaden des Kanton Berns zeigt verschiedene Möglichkeiten der deutschen Sprache auf, um Frauen und Männer sprachlich gleich zu behandeln. Autorin ist die Staatskanzlei des Kantons Bern. Der Leitfaden richtet sich explizit an die Kantonsverwaltung.

Die Regeln und Empfehlungen des Kantons Bern zur sprachlichen Gleichstellung finden Sie hier:

  • Leitfaden des Kantons Bern zur sprachlichen Gleichbehandlung

Der Kanton Bern orientiert sich für die schriftliche Kommunikation weitgehend am Leitfaden der Bundeskanzlei.

Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren der Bundeskanzlei

Geschlechterinklusive Sprache im konkreten Arbeitsalltag

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern zeigt konkrete Anwendungsbeispiele im Arbeitsalltag – gestützt auf den Leitfaden des Kantons Bern zur sprachlichen Gleichbehandlung:

Nichtbinäre Menschen sprachlich einschliessen

Die Sprachregeln des Kantons Bern sehen keine Genderzeichen vor. Um nichtbinäre Menschen einzuschliessen, verwenden die kantonalen Behörden geschlechtsneutrale Formulierungen.

Private Organisationen, Unternehmen und Gemeinden entscheiden selbst über ihren Sprachgebrauch. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, mit Genderzeichen nichtbinäre Menschen anzusprechen.

Mehr zu Sprache und Gleichstellung

Wollen Sie wissen, welche Vorteile geschlechterinklusive Kommunikation hat und was Sprache mit Gleichstellung zur tun hat?

Dann konsultieren Sie folgende Themenseite auf dieser Website:

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