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Rechtliche Grundlagen zu den Gesetzessammlungen des Kantons Bern

Welches sind die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung (BAG) und der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG)? Was finden Sie in der BAG und in der BSG?

Als gesetzliche Grundlage für die Herausgabe der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung (BAG) und der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG) dient das Publikationsgesetz vom 18. Januar 1993 (PuG; BSG 103.1).

  • Publikationsgesetz vom 18. Januar 1993 (PuG)

Inhalt der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung (BAG) und der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG)

In der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung werden folgende Erlasse veröffentlicht (Art. 2 und 3 PuG):

  • die Kantonsverfassung
  • die Gesetze
  • die Dekrete
  • die Verordnungen des Regierungsrates
  • die übrigen rechtsetzenden Erlasse kantonaler Behörden, selbstständiger öffentlicher Anstalten oder Körperschaften, denen Aufgaben des Kantons übertragen sind
  • Gesamtarbeitsverträge, die vom Regierungsrat abgeschlossen worden sind
  • die interkantonalen Verträge, denen der Kanton beigetreten ist
  • rechtsetzende Erlasse interkantonaler Organe; wenn die betroffenen Organe die amtliche Veröffentlichung in elektronischer Form und nach den von ihnen festgelegten Regeln selbst besorgen, werden diese in Form eines Verweises veröffentlicht (Art. 3 Abs. 2 und 3 PuG)

Internationales Recht wird ebenfalls in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung veröffentlicht, wenn es im Kanton direkt anwendbar ist und vom Bund nicht veröffentlicht wurde (Art. 4 PuG).

Gemäss Artikel 5 PuG kann die Veröffentlichung eines Erlasses auf die Angabe von Titel und Fundstelle oder Bezugsquelle beschränkt werden, wenn er sich aufgrund seines besonderen Charakters oder aufgrund technischer Eigenschaften für eine vollständige Veröffentlichung in der BAG nicht eignet. Der Text wird dann in einem anderen Publikationsorgan veröffentlicht.

Die BAG erscheint am zweitletzten Mittwoch jedes Monats (Art. 1 Abs. 1 der Publikationsverordnung vom 23. Juni 1993, PuV; BSG 103.11).

Artikel 20 PuV legt fest, dass die BSG eine nach Sachgebieten geordnete Sammlung der in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung veröffentlichten und noch geltenden Erlasse ist.

Die in der BAG in der Form eines Verweises veröffentlichten Erlasse werden in gleicher Weise in die Bernische Systematische Gesetzessammlung aufgenommen.

Die BSG wird am jeweils ersten Tag des Monats aktualisiert.

Die BAG und die BSG werden in beiden Amtssprachen herausgegeben.

Personen, die für die elektronische Signatur von BAG-Erlassen befugt sind

Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstes für begleitende Rechtsetzung, jurassische Angelegenheiten und Zweisprachigkeit sind befugt, BAG-Publikationen im PDF-Format elektronisch zu signieren:

  • Gérard Caussignac, Abteilungsleiter (ab 1.7.2014)
  • Thomas Bohner, Sachbearbeiter (1.7.2014–31.10.2015)
  • Monika Müller, Sachbearbeiterin (1.7.2014–31.10.2015)
  • Caroline Brunner, wissenschaftliche Mitarbeiterin (1.1.2016–31.8.2019)
  • Lukas Deppeler, wissenschaftlicher Mitarbeiter (ab 1.3.2016)
  • Viviane Premand, wissenschaftliche Mitarbeiterin (ab 1.2.2020)
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