Wie beurteilt die Rechtsanwältin Sabrina Ghielmini das Gleichstellungsgesetz? Welche Bedeutung gibt sie diesem Gesetz? Wo sieht sie Herausforderungen?
Interview mit Sabrina Ghielmini, Stv. Leiterin der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern
Publiziert am 7. August 2026
Im Jubiläumsjahr zu 30 Jahren Gleichstellungsgesetz zeigt die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern in loser Folge, wie dieses Gesetz Arbeitnehmende, Arbeitgebende und juristische Fachpersonen betrifft. Die Beiträge geben Einblick in deren Erfahrungen und Herausforderungen.
Das Gleichstellungsgesetz trat am 1. Juli 1996 in Kraft und feiert 2026 das 30-jährige Bestehen. Welche zentralen Bereiche regelt das Gleichstellungsgesetz?
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Ebenfalls verboten ist die Diskriminierung aufgrund weiterer Merkmale mit einem geschlechtsspezifischen Bezug, wie Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft.
Das Gleichstellungsgesetz gilt für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse. Das Diskriminierungsverbot bezieht sich auf das gesamte Arbeitsverhältnis: Es betrifft die Anstellung, Lohn, Aus- und Weiterbildung, Aufgabenzuteilung, Arbeitsbedingungen, Beförderung und Entlassung. Weiter verbietet das Gleichstellungsgesetz die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Welche Bedeutung hat das Gesetz heute noch?
Seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes hat sich in der Gleichstellung im Erwerbsleben vieles in eine richtige Richtung verändert. Das sieht man, wenn statistische Daten aus den 90er Jahren mit den heutigen Daten verglichen werden: Beispielsweise ist die Erwerbsquote der Frauen gestiegen und der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist gesunken.
Die Gleichstellung im Erwerbsleben ist jedoch noch nicht erreicht. Frauen verdienten im Jahr 2025 durchschnittlich um die 10 % weniger als Männer. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen liegt aktuell bei 38 %. Aus verschiedenen Studien wissen wir zudem, dass rund 15 % der Mütter ihre Stelle nach der Geburt ihres Kindes verlieren. Entweder weil ihnen nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt wird oder weil sie die Stelle selber verlassen, da sie nicht mit ihren neuen Betreuungspflichten zu vereinbaren ist.
Auch wissen wir aus Studien, dass es für Väter nach wie vor schwieriger ist, das Pensum zu reduzieren, wenn sie sich neben der Erwerbsarbeit vermehrt um ihre Kinder kümmern möchten.
Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten hat zum 30 Jahre Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes die Plattform Equality law lanciert. Was ist der Nutzen dieser Plattform für die Praxis?
Equality law ist eine Datenbank, die Entscheide nach Gleichstellungsgesetz sammelt. Das Wissensportal richtet sich insbesondere an Juristinnen und Juristen und soll dazu beitragen, das Gesetz in der Praxis noch bekannter zu machen und durchzusetzen. Es dokumentiert aktuell über 1400 Gerichts- und Schlichtungsfälle zum Gleichstellungsgesetz aus der ganzen Schweiz. Fachpersonen finden auf der neuen Webseite die aktuelle gesamtschweizerische Rechtsprechung, Verfahrensinformationen, Weiterbildungsangebote und Literatur rund um das Gleichstellungsgesetz.
Weshalb ist es für Juristinnen und Juristen wichtig, nebst dem Obligationenrecht auch das Gleichstellungsgesetz zu kennen und anzuwenden, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht?
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Geschlechterdiskriminierung geht das Gleichstellungsgesetz dem übrigen Arbeitsrecht als lex specialis vor. Der grosse Vorteil des Gleichstellungsgesetzes ist die sogenannte Beweislasterleichterung (Art. 6 GlG). Diese gilt bei allen Diskriminierungsarten mit Ausnahme der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und der Anstellungsdiskriminierung.
Das heisst, dass beispielsweise Lohndiskriminierungen oder diskriminierende Kündigungen von der klagenden Partei nur glaubhaft gemacht werden müssen. Dies im Unterschied zu übrigen arbeitsrechtlichen Klagen, wo jeweils der Vollbeweis für die behauptete Tatsache erbracht werden muss. Verfahren nach Gleichstellungsgesetz haben zudem den Vorteil, dass sie auf kantonaler Ebene unabhängig des Streitwerts kostenlos sind. Zudem gibt es die sogenannte Rachekündigung (Art. 10 GlG). Diese kann angefochten werden und es kann während des Verfahrens ein Gesuch um provisorische Wiedereinstellung gestellt werden.
Wo siehst du die grössten juristischen Herausforderungen bei der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes? Und welche zukünftigen Entwicklungen könnten besonders relevant sein?
Die grösste Herausforderung ist aus meiner Sicht nicht juristischer, sondern praktischer Art. In der Beratungspraxis sehe ich häufig Fälle, die aus juristischer Sicht klar als Diskriminierung zu beurteilen wären. Betroffene machen ihre Rechte nach Gleichstellungsgesetz jedoch nicht geltend, weil sie - verständlicherweise - Angst vor negativen Auswirkungen am Arbeitsplatz haben.
In die Zukunft blickend, gehe ich davon aus, dass sich insbesondere aus neuen, flexibleren Arbeitsorganisationsformen und auch aus dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im HR-Management neue Anwendungsfälle für das Gleichstellungsgesetz ergeben werden.