Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetzt, GlG) ist noch wenig bekannt. Es bietet in der Rechtspraxis Vorzüge wie z.B. die Beweislasterleichterung. Hier finden Juristinnen und Juristen Informationen zum Verfahren nach Gleichstellungsgesetz und zur Rechtsprechung.
Leitfaden zum Gleichstellungsgesetz (GlG) im Gerichtsverfahren
Die praktische Anwendung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) im Gerichtsverfahren erleichtern: Das will der frei zugängliche Leitfaden «Das Gleichstellungsgesetz (GlG) im Gerichtsverfahren». Angesprochen sind juristische Fachkreise wie beispielsweise Anwältinnen und Anwälte sowie Gerichte.
equality-law.ch: Rechtsprechung und Literatur zum Gleichstellungsgesetz
Das dreisprachige Wissensportal «equality law – Alles zum Gleichstellungsgesetz» bündelt das Wissen zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann: die Rechtsprechung aus der ganzen Schweiz, Verfahrensinformationen, Literatur und Weiterbildungsangebote. Sie finden unter den 1400 Gerichts- und Schlichtungsfällen in der Datenbank auch die Rechtsprechung aus dem Kanton Bern.
equality law ist ein Angebot der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten.
Informationen und Weiterbildungen für die Rechtspraxis
Informationen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG finden Sie hier:
Und Weiterbildungen der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern hier: