Der Kanton Bern setzt sich für gleichstellungs- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein. Hier erfahren Sie mehr zu den Gleichstellungsrichtlinien des Kantons.
Gleichstellungsrichtlinien des Kantons Bern
Zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann hat der Arbeitgeber Kanton Bern die Gleichstellungsrichtlinien erlassen.
Die Gleichstellungsrichtlinien bezwecken eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf allen Hierarchiestufen und in allen Funktionen der kantonalen Verwaltung und eine partnerschaftliche Unternehmenskultur.
Die Direktionen und die Staatskanzlei sind verpflichtet, messbare Vierjahres- und Jahresziele mit Indikatoren, Sollwerten und Verantwortlichkeiten festzulegen.
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