Das Gleichstellungsgesetz (GlG) hilft diskriminierten Personen, ihre Rechte durchzusetzen. Arbeitnehmende erfahren hier, wo sie sich beraten lassen können. Anwältinnen und Anwälte finden einen Leitfaden, Informationen zur Rechtsprechung und Literatur zum Gleichstellungsgesetz.
Beratung bei vermuteter Diskriminierung
Vermuten Sie, von einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betroffen zu sein? Holen Sie sich Hilfe und lassen Sie sich beraten!
Das Gleichstellungsgesetz erleichtert die Durchsetzung der Rechte auf dem Rechtsweg. Arbeitnehmende können sich gegen eine drohende oder bestehende Diskriminierung rechtlich wehren und finanzielle Forderungen stellen. Es empfiehlt sich, schrittweise vorzugehen.
Beratung erhalten Sie bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern, bei Ihrer Gewerkschaft oder bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland. Diese erteilt bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz Auskünfte zum Rechtsweg und hilft, Konflikte zwischen den Parteien niederschwellig zu lösen.
Die Broschüre «Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann» informiert zu Rechten und Vorgehen bei Diskriminierungen im Erwerbsleben. Herausgeberin ist egalite.ch, die Westschweizer Gleichstellungskonferenz.
Beratung bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Beratung bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mitteland
Broschüre «Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann»
Leitfaden zum Gleichstellungsgesetz (GlG) im Gerichtsverfahren
Die praktische Anwendung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) im Gerichtsverfahren erleichtern: Das will der frei zugängliche neue Leitfaden «Das Gleichstellungsgesetz (GlG) im Gerichtsverfahren». Angesprochen sind juristische Fachkreise wie beispielsweise Anwältinnen und Anwälte sowie Gerichte.
Rechtsprechung und Literatur zum Gleichstellungsgesetz
Die Online-Datenbank «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» auf www.gleichstellungsgesetz.ch erfasst Gerichtsfälle aus den Deutschschweizer Kantonen, die auf dem Gleichstellungsgesetz und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren sowie weitere Informationen und Literatur zum Gleichstellungsgesetz. Sie finden auch Fälle aus dem Kanton Bern.
Die Datenbank ist ein gemeinsames Projekt der Deutschschweizer Fachstellen für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Deutschschweiz: www.gleichstellungsgesetz.ch
Entscheide nach Gleichstellungsgesetz
Fälle aus anderen Sprachregionen der Schweiz finden Sie hier dokumentiert:
- Westschweiz: www.leg.ch
- Tessin: www.sentenzeparita.ch
- Das Recht einfordern
Informationen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG