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Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen des Kantons Bern

Der Kanton Bern verlangt von Betrieben mit Staatsbeiträgen eine Selbstdeklaration der Lohngleichheit. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern prüft die Selbstdeklarationen.  

Selbstdeklaration der Lohngleichheit

Betriebe, die den Kanton Bern um Staatsbeiträge ersuchen, müssen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann auf einem Selbstdeklarationsblatt bestätigen (Art. 7a StBG). Das Selbstdeklarationsblatt ist zusammen mit den Gesuchsunterlagen bei der Behörde einzureichen, die das Gesuch behandelt.

Staatsbeitragsgesetz (StBG)

Hier finden Sie das Selbstdeklarationsblatt zum Downloaden:

Selbstdeklarationsblatt für Betriebe mit Staatsbeiträgen

Bei Betrieben mit 50 oder mehr Mitarbeitenden

Die Selbstdeklarationspflicht gilt für Betriebe, die mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen und wiederkehrende Staatsbeiträge erhalten oder einen einmaligen Staatsbeitrag von mindestens 250'000 Franken beantragen.

Risikobasierte Stichkontrollen

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern prüft die Selbstdeklarationsblätter und führt risikobasierte Stichkontrollen durch (Art. 2a StBV). Die Stichkontrollen erfolgen nach einem standardisierten und für den Betrieb transparenten Verfahren. Dabei kommt Logib, das Standard-Analyse-Tool des Bundes, zum Einsatz.

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