Der Kanton Bern verlangt von Betrieben mit Staatsbeiträgen eine Selbstdeklaration der Lohngleichheit. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern überprüft risikobasiert und stichprobenweise, ob die Betriebe die Lohngleichheit gewährleisten.
Selbstdeklaration der Lohngleichheit
Betriebe, die den Kanton Bern um Staatsbeiträge ersuchen, müssen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann auf einem Selbstdeklarationsblatt bestätigen (Art. 7a StBG). Das Selbstdeklarationsblatt ist zusammen mit den Gesuchsunterlagen bei der Behörde einzureichen, die das Gesuch behandelt.
Hier finden Sie das Selbstdeklarationsblatt zum Downloaden:
Ausnahmen von der Selbstdeklarationspflicht
Das Risiko systematischer Lohndiskriminierung wird gemäss Art. 2a StBV bei den folgenden Empfängerinnen und Empfängern von Staatsbeiträgen als gering betrachtet:
- Betriebe, die weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen (ohne Lernende)
- Betriebe, die einmalige Staatsbeiträge von weniger als 250'000 Franken erhalten
- öffentlich-rechtliche Körperschaften und Zusammenschlüsse solcher
- öffentliche Unternehmen, die ein eidgenössisches, interkantonales oder kantonales Personalrecht anwenden
Diese Betriebe müssen keine Selbstdeklaration einreichen.
Stichkontrollen zur Lohngleichheit
Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern prüft die Selbstdeklarationsblätter und führt Lohngleichheitskontrollen durch. Die Auswahl der Betriebe, die kontrolliert werden, erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Kontrollen sind auch möglich, wenn die Angaben auf dem Selbstdeklarationsblatt unvollständig oder nicht plausibel sind.
Betriebe, die Staatsbeiträge erhalten, aber keine Pflicht zur Selbstdeklaration haben (siehe oben), werden nicht kontrolliert.
Falls ein kontrollierter Betrieb die Lohngleichheitskontrolle nicht besteht, entscheidet die Behörde, die für den Staatsbeitrag zuständig ist, über allfällige Massnamen.
Richtlinie zur Überprüfung der Lohngleichheit
Die Lohngleichheitskontrollen erfolgen nach einem standardisierten und transparenten Verfahren.
- Richtlinien zur Überprüfung der Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann von staatsbeitragsempfangenden Betrieben im Kanton Bern, gültig bis am 30.8.2024
- Überprüfung der Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann von staatsbeitrags empfangenden Betrieben im Kanton Bern: Richtlinie der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern (FGS), gültig ab 1.9.2024
Standard-Analyse-Tool Logib
Die Kontrollen werden mit dem Standard-Analyse-Tool Logib durchgeführt. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt Logib kostenlos zur Verfügung.