Der Kanton Bern verlangt von Betrieben mit Staatsbeiträgen eine Selbstdeklaration der Lohngleichheit. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern prüft die Selbstdeklarationen.
Selbstdeklaration der Lohngleichheit
Betriebe, die den Kanton Bern um Staatsbeiträge ersuchen, müssen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann auf einem Selbstdeklarationsblatt bestätigen (Art. 7a StBG). Das Selbstdeklarationsblatt ist zusammen mit den Gesuchsunterlagen bei der Behörde einzureichen, die das Gesuch behandelt.
Hier finden Sie das Selbstdeklarationsblatt zum Downloaden:
Bei Betrieben mit 50 oder mehr Mitarbeitenden
Die Selbstdeklarationspflicht gilt für Betriebe, die mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen und wiederkehrende Staatsbeiträge erhalten oder einen einmaligen Staatsbeitrag von mindestens 250'000 Franken beantragen.
Von der Selbstdeklaration ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, Zusammenschlüsse solcher sowie öffentliche Unternehmen, die ein eidgenössisches, interkantonales oder kantonales Personalrecht anwenden.
Risikobasierte Stichkontrollen
Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern prüft die Selbstdeklarationsblätter und führt risikobasierte Stichkontrollen durch (Art. 2a StBV). Die Stichkontrollen erfolgen nach einem standardisierten und für den Betrieb transparenten Verfahren. Dabei kommt Logib, das Standard-Analyse-Tool des Bundes, zum Einsatz.
- Richtlinien zur Überprüfung der Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann
von staatsemfangenden Betrieben im Kanton Bern, Dezember 2016
- www.logib.ch
Standard-Analyse-Tool Logib