Logo Kanton BernStaatskanzlei

Lohngleichheit einfordern

Arbeitnehmende haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Sie können Lohngleichheit einfordern. Eine Online-Datenbank dokumentiert Gerichtsfälle.

Beratung bei vermuteter Lohndiskriminierung

Vermuten Sie, für gleiche oder gleichwertige Arbeit in Ihrem Betrieb nicht gleich entlöhnt zu werden wie eine Person des anderen Geschlechts? Wenn ja, dann empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen. Es ist sinnvoll, schrittweise vorzugehen. 

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und darüber, wie Sie vorgehen können: bei Ihre Gewerkschaft, bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern oder bei der Schlichtungsbehörde gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben des Kantons Bern. 

  • Beratung bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern

  • Beratung bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland

Fälle zur Lohngleichheit auf www.gleichstellungsgesetz.ch

Die Online-Datenbank «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» auf www.gleichstellungsgesetz.ch erfasst Gerichtsfälle zum Thema Lohngleichheit. Sie finden auch Fälle aus dem Kanton Bern.

Die Datenbank ist ein Angebot der kantonalen und städtischen Gleichstellungsfachstellen der Deutschschweiz.

Fälle aus anderen Sprachregionen der Schweiz finden Sie hier dokumentiert:

Weitere Informationen zur Rechtsprechung in der Schweiz finden Sie hier:

Das Recht einfordern
Informationen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Seite teilen