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Lohngleichheitsanalysen nach Gleichstellungsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz verlangt von Betrieben mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, dass sie die Lohngleichheit analysieren. Der Bund stellt dafür das kostenlose Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung.

 

Was bedeutet die Änderung des Gleichstellungsgesetzes für Arbeitgebende?

Seit dem 1. Juli 2020 sind Betriebe mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Analyse von einer unabhängigen Stelle formell überprüfen lassen.

Die Betriebe haben die Pflicht, die Arbeitnehmenden über die Ergebnisse der Analyse zu informieren. Börsenkotierte Unternehmen müssen zudem die Aktionärinnen und Aktionäre, und öffentlich-rechtliche Arbeitgebende die Öffentlichkeit informieren.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Gleichstellungsgesetz, GlG, Stand 1. Juli 2020

Welche Unternehmen sind von der Gesetzesänderung betroffen?

Die Revision betrifft alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des privaten sowie des öffentlichen Sektors (Bund, Kantone, Gemeinden), die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Die Zahl 100 (oder mehr) bezieht sich nicht auf Vollzeitstellen, sondern auf angestellte Personen. Nicht dazugezählt werden Lernende.

Ausgenommen von der Analysepflicht sind Unternehmen, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- oder Subventionswesens bezüglich Lohngleichheit kontrolliert werden oder bereits kontrolliert worden sind (zwischen Juli 2016 und Juni 2020) und nachweisen können, dass sie die Anforderungen erfüllen.
 

Wie können Unternehmen Lohngleichheitsanalysen durchführen?

Die Lohngleichheit muss nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode analysiert werden. Für die Analyse stellt der Bund den Unternehmen das kostenlose Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung.

Kostenloses Standard-Analyse-Tool Logib

Wird die Lohngleichheitsanalyse mit einem anderen Tool als Logib durchgeführt, müssen Unternehmen die Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität der verwendeten Analysemethode nachweisen.

Lohngleichheitsanalysen zielen darauf, systematische Lohndiskriminierungen zu erkennen. Individuelle Lohndiskriminierungen werden damit nicht zwangsläufig aufgedeckt.

Welche Fristen gelten für die Umsetzung?

  • 1. Juli 2020: GlG-Revision tritt in Kraft
  • Zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021: Durchführung der Lohngleichheitsanalyse
  • Bis 30. Juni 2022: Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle
  • Bis 30. Juni 2023: Information über die Ergebnisse
     

Wie regelt der Kanton Bern als Arbeitgeber die Umsetzung?

Der Kanton Bern als Arbeitgeber, die kantonsnahen Unternehmen und Institutionen ab 100 Mitarbeitenden sowie die bernischen Gemeinden, die 100 oder mehr Mitarbeitende beschäftigen, unterstehen der Analysepflicht gemäss Gleichstellungsgesetz. Der Regierungsratsbeschluss (RRB) 744/2020 regelt die Umsetzung im Kanton Bern.

Der Regierungsratsbeschluss (RRB) 744/2020  

Weitere Informationen zu den Lohngleichheitsanalysen

  • Kostenloses Analyse-Tool Logib

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