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Vorgehen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeitnehmende und Lernende, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden, können sich rechtlich gegen die Belästigung wehren. Hier erfahren Betroffene, wo sie Beratung und weitere Informationen erhalten.

Beratung für betroffene Arbeitnehmende

Fühlen Sie sich im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses sexuell belästigt? Sie haben das Recht sich zu wehren! Versuchen Sie, wenn möglich, die Belästigung zu stoppen, oder holen Sie sich Hilfe.

Ansprechperson im Betrieb

In vielen Betriebe gibt es Ansprechpersonen für sexuell belästigte Personen. Ist dies in Ihrem Betrieb der Fall, dann wenden Sie sich an diese Ansprechperson, um Informationen, Beratung und Unterstützung zu erhalten.  

Fachstellen des Kantons Bern

Beratung erhalten Sie auch bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern oder bei der Kantonalen Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz.

  • Beratung bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern

  • Beratung bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland

Rechtliche Schritte als letzte Konsequenz

Prüfen Sie rechtliche Schritte, empfehlen wir Ihnen, sich von einer spezialisierten Stelle beraten zu lassen: von der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen, einer Opferhilfe-Beratungsstelle, von Ihrer Gewerkschaft, Ihrem Personalverband oder von einer Anwältin oder einem Anwalt.

Informationen für Arbeitnehmende zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern (EBG) finden Sie folgende Informationen:
Hier erfahren Sie mehr zum Gleichstellungsgesetz:

Beratung für betroffene Lernende

Sich in der Berufslehre gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu wehren, kann besonders schwierig sein.

Ihr Lehrbetrieb und die Schulleitung müssen Sie vor sexueller Belästigung schützen. Bringen Sie den Mut auf und holen Sie sich Unterstützung!

Wenden Sie sich an die Ansprechperson für sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb oder an die Beratungsstelle Ihrer Schule.

Beratung erhalten Sie auch beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern sowie bei der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern.

Broschüre-Merkblatt «Schtop, sofort!»

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