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Marie Boehlen

Berner Grossrätin SP 1974 – 1986

«Doch haben die Frauen viel Kleines einbringen können und damit die Sache differenziert; manchmal mit Gesichtspunkten, die die Männer gar nicht sehen. Die Frauen haben die männliche Gesetzgebung menschlicher gemacht.»

1986, Tagblatt des Grossen Rats, S. 293
 

Marie Boehlen, Berner Grossrätin SP von 1974 bis 1986. Foto: Staatsarchiv des Kantons Bern, PBA BZ B 272.

Dr. Marie Boehlen (1911 – 1999) lässt sich im Alter von 60 Jahren pensionieren, um nach jahrzehntelangem Kampf für das Frauenstimmrecht endlich in die institutionelle Politik einzusteigen. Sie wird 1971 als eine der zehn ersten Stadträtinnen für die SP ins Stadtparlament von Bern gewählt. Zwischen 1974 bis 1986 ist sie Mitglied des bernischen Grossen Rats. In dieser Zeit reicht Marie Boehlen 50 politische Vorstösse ein und nimmt in vielen vorberatenden Kommissionen Einsitz.

Im Zuge der Verankerung der gleichen Rechte für Mann und Frau in der Bundesverfassung fordert Marie Boehlen 1981 im Grossen Rat eine kantonale Stabstelle für Frauenfragen. Anstelle einer Stabstelle wird die ausserparlamentarische Kommission «Gleiche Rechte für Mann und Frau» eingerichtet. Der Regierungsrat ernennt Marie Boehlen als Präsidentin der neuen 19-köpfigen Kommission. Die Kommission «Gleiche Rechte für Mann und Frau» prüft sämtliche kantonalen Gesetze auf rechtliche Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen. Im Namen der Kommission reicht Marie Boehlen 1984 das dicke Dossier mit einer umfassenden Auflistung der zu ändernden Gesetze mit konkreten Änderungsvorschlägen ein.

Marie Boehlen tritt 1940 dem Schweizerischen Verband für das Frauenstimmrecht bei und präsidiert die bernische Sektion. Daraus geht 1942 ein Aktionskomitee hervor und Marie Boehlen präsidiert auch dieses. 1947 wird das Aktionskomitee der kantonalbernischen Vereinigung für die Mitarbeit der Frau in der Gemeinde gegründet – mit Marie Boehlen an der Spitze. Mit diesem Komitee gewinnen die Vorkämpferinnen viele Männer und Frauen auf dem Land für ihr Anliegen. 1968 wird das fakultative Frauenstimm- und -wahlrecht auf Gemeindeebene im Kanton Bern angenommen.

Marie Boehlen wächst in Riggisberg auf einem Bauernhof auf und absolviert das Sekundarlehrerinnenamt. Sie holt das Gymnasium nach und studiert Rechtswissenschaften. Dabei beginnt sie, sich für Frauenfragen und Politik zu interessieren. Sie erlangt das Anwaltspatent. Trotz gutem Abschluss und einem längeren Auslandaufenthalt findet sie keine Anstellung: Frauen werden lieber als Sekretärinnen angestellt. Sie gibt nicht auf bis sie 1956 die erste Jugendanwältin der Stadt Bern wird und diese Funktion als erste Frau in der Schweiz vollamtlich wahrnimmt. In dieser Position führt sie die Arbeitsleistung als Strafe ein – anstelle von Bussen, Verweisen oder Freiheitsentzug.

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