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Beziehungen zum Bund

Gesetze und Beschlüsse des Bundes haben oft Auswirkungen auf die Kantone. Deshalb vertritt der Kanton Bern seine Interessen gegenüber den Bundesbehörden. Er nimmt seine Mitwirkungsrechte wahr und pflegt gute Kontakte zu den Berner Mitgliedern des National- und Ständerats.

Mitwirkung an der Bundespolitik

Die Bundesverfassung gibt den Kantonen das Recht, an der Willensbildung des Bundes mitzuwirken. Der Bund muss die Kantone einbeziehen, wenn ihre Zuständigkeiten oder wesentliche kantonale Interessen betroffen sind. Das gilt für die Innenpolitik und die Aussenpolitik. 

Der Kanton Bern nimmt seine Mitwirkungsrechte direkt und über die nationalen und regionalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen wahr. Er bringt seine Interessen unter anderem in den Vernehmlassungen ein. Häufig geht es um die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, um die Finanzierung und um die Umsetzbarkeit.

Regierungsratsbeschlüsse zu Bundesvernehmlassungen

Kontakt zu den Berner Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern

Bei wichtigen Bundesvorlagen bringt der Kanton Bern seine Interessen auch während der parlamentarischen Phase ein. Dazu nutzt er seine Kontakte zu den eidgenössischen Räten. Bei kantonsrelevanten Geschäften informiert er die Berner Mitglieder des Ständerats und des Nationalrats über seine Anliegen. Zentral ist dabei der Ständerat. Denn er behandelt für die Kantone bedeutsame Geschäfte als Erstrat.

Berichte über die Aussenbeziehungen des Kantons Bern

  • Jahresberichte des Regierungsrates an den Grossen Rat

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