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Indirekte Medienförderung

Hier finden Sie Informationen, in welchen Fällen und wie Sie ein Gesuch um finanzielle Unterstützung im Bereich der indirekten Medienförderung stellen können.

Ausgangslage

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat per 1.1.2024 das revidierte Gesetz über die Information und die Medienförderung in Kraft gesetzt. Dieses bildet die Grundlage für Massnahmen zur indirekten Förderung der Medien im Kanton Bern.

Die indirekte Medienförderung kann erfolgen durch Finanzhilfen an:

  • Institutionen, die Medien mit redaktionellen Beiträgen zu kantonalen, regionalen oder lokalen Themen unterstützen,
  • Trägerschaften von digitalen Infrastrukturen für die Beschaffung, Herstellung, Verbreitung oder Auffindbarkeit von publizistischen Medienangeboten zu kantonalen, regionalen oder lokalen Angelegenheiten,
  • Institutionen, die Medien oder Medienschaffende unterstützen, beispielsweise durch Aus- oder Weiterbildungsbeiträge, die Finanzierung von Stellenprozenten oder befristete Finanzierungen für projektbezogene oder neue Medienangebote,
  • Institutionen, die ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt führen, welches das Entwicklungs- und Innovationspotenzial kantonaler, regionaler oder lokaler Medien sowie den Übergang und die Etablierung von Medienangeboten im digitalen Raum untersucht, soweit das Forschungsprojekt nicht unter einen Leistungsauftrag des Kantons fällt.

Die Finanzhilfen werden auf Gesuch hin und befristet gewährt. Bevor Sie ein Gesuch erstellen, empfehlen wir Ihnen, mit dem zuständigen Amt für Kommunikation Kontakt aufzunehmen.

Fördergesuche

Bedingungen

Nachrichtenagenturen

  • Der Kanton kann Institutionen, die publizistische Nachrichtendienste für Medien erbringen, durch Leistungsvertrag Betriebsbeiträge gewähren, sofern das Angebot allen interessierten Medienanbieterinnen und -anbietern offensteht und die französischsprachige oder deutschsprachige Berichterstattung zu kantonalen, regionalen und lokalen Themen von politischer Relevanz stärkt.
  • Die Beiträge bemessen sich anhand des ausgewiesenen Finanzbedarfs und betragen höchstens 100’000 Franken pro Jahr und Institution.

Unterstützung von Projekten

  • Die Förderung von Institutionen, die Medien oder Medienschaffende durch die Finanzierung von projektbezogenen oder neuen Medienangeboten unterstützen, erfolgt in Form von befristeten Beiträgen.
  • Die Höhe der Beiträge bemisst sich am ausgewiesenen Finanzbedarf, wobei die Beitragsempfängerin oder der Beitragsempfänger angemessene Eigenleistungen erbringen muss.
  • Die Höhe der Beiträge darf 20'000 Franken pro Jahr und unterstütztes Vorhaben nicht überschreiten.

Vorgehen

Richten Sie Ihr Gesuch per E-Mail an kommunikation@be.ch.

Ihr Gesuch beinhaltet:

  • Beschrieb Ihrer Organisation
  • Beschrieb des Projekts (Ziel, Zielgruppe, Massnahmen, Umsetzungszeitraum)
  • Finanzierungsplan mit ausgewiesenen Eigenleistungen
  • konkrete Unterstützungsanfrage (Betrag)
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