Am 29. November 2021 hat der Grosse Rat eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung beschlossen. Weil Änderungen der Verfassung den Stimmberechtigten zwingend vorgelegt werden müssen, kommt es am Sonntag, 15. Mai 2022, zur Volksabstimmung.
Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen
Mit einem Eventualantrag kann der Grosse Rat dem Volk bei einer Vorlage zwei Varianten zur Abstimmung vorlegen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihrerseits können zu gewissen Vorlagen des Grossen Rates mit einem oder mehreren Volksvorschlägen konkrete Vorschläge einbringen und eine Volksabstimmung verlangen.
Wenn allerdings die Mehrheit des Grossen Rates einen Eventualantrag beschliesst, sind nach geltendem Recht keine Volksvorschläge mehr möglich. In den letzten Jahren hat der Grosse Rat den Eventualantrag mehrmals als taktisches Mittel eingesetzt, um nicht erwünschte Volksvorschläge zu verhindern. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Neu soll der Volksvorschlag den Vorrang erhalten. Werden ein oder mehrere Volksvorschläge eingereicht, fällt ein zuvor beschlossener Eventualantrag des Grossen Rates dahin.
Deutliche Mehrheit des Grossen Rates unterstützt die Verfassungsänderung
Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten mit 121 gegen 21 Stimmen bei drei Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen. Die überwiegende Mehrheit des Grossen Rates ist der Ansicht, dass aufgrund der bisherigen Anwendung des Eventualantrags klarer Handlungsbedarf besteht. Er dürfe nicht mehr als taktisches Mittel eingesetzt werden. Eine Minderheit des Grossen Rates will an der bestehenden Regelung festhalten, weil es keinen Grund gebe, diese anzupassen. Zudem werde das Parlament durch den Vorrang des Volksvorschlags geschwächt.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Kenntnis genommen. Er unterstützt die Mehrheit des Grossen Rates und erachtet deren Argumentation als sachgerecht und zielführend.
Weitere Informationen: www.be.ch/abstimmungen