Planen Sie ein Projekt zur Förderung von politischer Bildung im Kanton Bern? Hier finden Sie Informationen, wie Sie ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen können.
Ausgangslage
Der Kanton Bern kann gemäss Artikel 34g des Gesetzes über die Information und die Medienförderung Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung unterstützen, sofern diese mindestens einen der folgenden Zwecke erfüllen:
- unterstützen das Vermitteln von Wissen zu Politik und Demokratie,
- wecken das Interesse an staatlichem Handeln und politischen Prozessen,
- erleichtern den Erwerb von Kompetenzen, die für die aktive Teilnahme am politischen Geschehen von Bund, Kanton und Gemeinden notwendig sind.
Die Finanzhilfen werden auf Gesuch hin und befristet gewährt. Bevor Sie ein Gesuch erstellen, empfehlen wir Ihnen, mit dem zuständigen Fachbereich für politische Rechte Kontakt aufzunehmen.
Fördergesuche
Bedingungen
- Sie planen, ein Projekt im Jahr 2025 und im Kanton Bern umzusetzen
- Das Projekt erfüllt mindestens einen Förderungszweck (siehe Ausgangslage)
- Das Projekt ist politisch neutral
- Sie haben für das Projekt einen Finanzierungsplan erstellt
- Der gewünschte Beitrag beläuft sich auf höchstens 20'000 Franken
- Sie erbringen einen angemessenen Anteil an Eigenleistungen
- Von Vorteil: Das Projekt fördert die politische Bildung von Jugendlichen
Vorgehen
Die Einreichefrist für Gesuche für Projekte im 2025 ist abgelaufen. Gesuche für Projekte im 2026 können bis am 31. März 2026 an abstimmungen@be.ch eingereicht werden.
Ihr Gesuch beinhaltet:
- Beschrieb Ihrer Organisation
- Beschrieb des Projekts (Ziel, Zielgruppe, Massnahme, Umsetzungszeitraum)
- Finanzierungsplan mit ausgewiesenen Eigenleistungen
- konkrete Unterstützungsanfrage (Betrag)
Rückmeldung
Sie erhalten bis voraussichtlich Ende Mai 2025 eine Rückmeldung. Auf Förderbeiträge besteht kein Rechtsanspruch.