Hier finden Sie Informationen zur Offenlegung von Kampagnenfinanzierungen.
Informationen
Fragen und Antworten
Allgemeines
Alle politischen Akteurinnen und Akteure, die eine Kampagne für eine Wahl in den Grossen Rat, den Regierungsrat, den Ständerat (für den Kanton Bern) oder eine kantonale Volksabstimmung führen.
Die Pflicht zur Offenlegung besteht, wenn für eine Kampagne mehr als 30'000 Franken – bzw. für Kampagnen zur Wahl der bernischen Ständeratsmitglieder mehr als 50'000 Franken – aufgewendet wird.
Anders als auf Bundesebene sind im Kanton Bern die politischen Parteien und die parteilosen Mitglieder des Grossen Rates – ausserhalb von Wahl- und Abstimmungskampagnen – nicht zur Offenlegung ihrer allgemeinen Finanzierung verpflichtet (wie z. B. Offenlegung der Mandatsbeiträge).
Die Planung und Durchführung von Aktivitäten und der Einsatz von monetären oder nichtmonetären Mitteln, um eine Wahl in den Grossen Rat, in den Regierungsrat oder in den Ständerat oder eine kantonale Volksabstimmung zu beeinflussen.
Natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften. Neben kantonalen und kommunalen politischen Parteien können z.B. auch spontane Komitees und Einzelpersonen offenlegungspflichtig sein.
Auf der digitalen Plattform des Kantons Bern (verfügbar ab Oktober 2025). Das Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte (ARP) der Staatskanzlei plausibilisiert die Meldungen und veröffentlicht sie.
Für Kampagnen zu den Wahlen in den Grossen Rat und Regierungsrat gilt die Pflicht seit dem 30. März 2025 und wird erstmals auf die gesamtkantonalen Erneuerungswahlen vom 29. März 2026 angewandt.
Für kantonale Abstimmungskampagnen und Wahlen der bernischen Ständeratsmitglieder gilt die Pflicht ebenfalls seit dem 30. März 2025 und wird erstmals auf Kampagnen zu allfälligen kantonalen Abstimmungen und Ersatzwahlen vom 14. Juni 2026 angewandt.
Grossrats-, Regierungsratswahlen, kantonale Abstimmungen
Budget: Überschreiten die voraussichtlichen Aufwendungen für eine Kampagne 30’000 Franken, müssen 45 Tage vor einer Wahl bzw. Abstimmung die budgetierten Einnahmen sowie die monetären und nichtmonetären Zuwendungen der letzten 10,5 Monate, die den Wert von 9000 Franken pro Zuwenderin bzw. Zuwender überschreiten, gemeldet werden. Mehrere Zuwendungen derselben Urheberin bzw. desselben Urhebers, die innerhalb eines Jahres vor dem Urnengang erfolgten, sind zusammenzurechnen.
Schlussrechnung: Bei Kampagnen, für welche mehr als 30'000 Franken aufgewendet wurden, muss bis spätestens 60 Tage nach der Wahl oder Abstimmung das Total der Einnahmen und die monetären und nichtmonetären Zuwendungen von mehr als 9’000 gemeldet werden.
Anders als auf Bundesebene muss im Kanton Bern bei der Meldung der budgetierten Einnahmen sowie des Totals der Einnahmen nicht spezifisch angegeben werden, wie sich die Einnahmen zusammensetzen (z.B. verwendete Eigenmittel, Einnahmen aus Veranstaltungen).
Ständeratswahlen
Budget: Überschreiten die voraussichtlichen Aufwendungen für eine Kampagne 50’000 Franken, müssen 45 Tage vor einer Wahl die budgetierten Einnahmen sowie die monetären und nichtmonetären Zuwendungen der letzten 10,5 Monate, die den Wert von 15’000 Franken pro Zuwenderin bzw. Zuwender überschreiten, gemeldet werden. Mehrere Zuwendungen derselben Urheberin bzw. desselben Urhebers, die innerhalb eines Jahres vor dem Urnengang erfolgten, sind zusammenzurechnen.
Schlussrechnung: Bei Kampagnen, für welche mehr als 50'000 Franken aufgewendet wurden, muss bis spätestens 60 Tage nach der Wahl das Total der Einnahmen und die monetären und nichtmonetären Zuwendungen von mehr als 9'000 gemeldet werden.
Bitte beachten: Gemäss Bundesrecht muss von gewählten Ständerätinnen und Ständeräten die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie die monetären und nichtmonetären Zuwendungen über 15’000 Franken, die in den letzten zwölf Monaten vor der erfolgreichen Wahl gewährt worden sind, im nationalen Melderegister eingereicht werden. Die Frist für diese Meldung läuft 30 Tage nach Amtsantritt ab (Art. 76c Abs. 3 und 76d Abs. 1 Bst. c BPR).
Kontakt
Staatskanzlei des Kantons Bern
Fachbereich für politische Rechte
Tel. +41 31 633 51 00