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Geschäftsstelle Digitale Verwaltung (GDV)

Die Geschäftsstelle Digitale Verwaltung (GDV) ist direkt dem Staatsschreiber unterstellt. Sie steuert und koordiniert die gesamtkantonale Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung des Kantons Bern im Auftrag des Regierungsrates.

  • Digitale Verwaltung: Strategie und Schwerpunkte

Tätigkeitsgebiet

Die Geschäftsstelle ist die operative, zentrale Anlaufstelle für sämtliche Fragen und Anforderungen zum Thema digitale Verwaltung für alle internen und externen Anspruchsgruppen. Sie treibt die digitale Transformation in der Verwaltung gestützt auf die Strategie zusammen mit den Direktionen voran und bietet den Direktionen, der Staatskanzlei, der Justiz und der Staatsanwaltschaft digitalisierungsbezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen an.

Die GDV erarbeitet zusammen mit den Direktionen, der Staatskanzlei, der Justiz und der Staatsanwaltschaft die Schwerpunktplanung, identifiziert Vorhaben mit Multiplikationspotential und initiiert zentrale Projekte. Sie übernimmt Aufgaben an den Schnittstellen zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem Bund.

Leitung

Michael Kammerbauer
Leiter Geschäftsstelle Digitale Verwaltung
+41 316 36 44 65
michael.kammerbauer@be.ch

Catherine Ka Schuppisser
Stv. Leiterin Geschäftsstelle Digitale Verwaltung
+41 31 636 28 82
catherine.schuppisser@be.ch

Rechtliche Grundlagen

  • Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)
  • Verfassung vom 6. Juni 1993 des Kantons Bern (KV; BSG 101.1)
  • Gesetz vom 2. November 1993 über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz, IG; BSG 107.1)
  • Gesetz vom 7. März 2022 über die digitale Verwaltung (DVG; BSG 109.1)
  • Verordnung vom 26. Oktober 1994 über die Information der Bevölkerung (Informationsverordnung, IV; BSG 107.111)
  • Verordnung vom 11. Januar 2023 über die digitale Verwaltung (DVV; BSG 109.111)
  • Verordnung vom 21. Dezember 2022 über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV; BSG 152.025)
  • Verordnung vom 13. März 2013 über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV; BSG 152.17)
  • Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA; BSG 152.211)
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