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KMU konkret+ für einen Arbeitsplatz frei von sexueller Belästigung

KMU konkret+ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Prävention von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz und berät diese bei einem konkreten Fall. Das kostengünstige Angebot umfasst Schulungen, Beratungen sowie die Erarbeitung eines Reglements. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern ist Teil der Projektträgerschaft.

KMU konkret+ unterstützt kleine und mittlere Betriebe

KMU konkret+ unterstützt Betriebe dabei, ein respektvolles und belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen und im Fall von sexueller oder sexistischer Belästigung professionell und rechtmässig zu handeln.

Das Angebot von KMU konkret+ ist

  • vertraulich und auf die Bedürfnisse Ihres KMU zugeschnitten
  • kostengünstig dank Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz
  • praxisnah und erprobt dank der bisherigen Teilnahme vieler KMU
     

Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten treffen Unternehmen Massnahmen zur Prävention von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz:

  • Schulungen für Führungspersonen
  • Schulungen für Mitarbeitende
  • Erarbeitung oder Überprüfung eines betriebsinternen Reglements

Kosten: 200 bis 1000 CHF, je nach Anzahl Mitarbeitende

Vorgehen im Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Bei einem konkreten Fall werden Unternehmen professionell beraten, um angemessen und rechtmässig zu handeln:

  • Juristische Unterstützung und Begleitung für Führungskräfte und HR-Fachleute

Kosten: 80 CHF pro Stunde (max. 10 Stunden)

Vorbeugen und klares Handeln zahlen sich aus

Mit klaren Standards und griffigen Massnahmen schaffen Unternehmen ein respektvolles und belästigungsfreies Arbeitsklima sowie Vertrauen im Belästigungsfall.

Dies bringt den Betrieben Vorteile:

  • motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • erhöhte Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt
  • geringeres Risiko von Absenzen, Imageschäden und/oder Entschädigungszahlungen
     

KMU nehmen ihre gesetzliche Pflicht wahr

Die Gesetzgebung verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigungen am Arbeitsplatz zu ergreifen, Mitarbeitende zu schützen und bei Kenntnis von Fällen zu handeln.

  • Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz
  • Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz
  • Art. 328 Obligationenrecht

Der Kanton Bern trägt das Projekt KMU konkret+ mit

KMU konkret+ ist ein Angebot der Gleichstellungsfachstellen der Kantone Appenzell Ausserhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, St. Gallen und Zürich sowie der Stadt Zürich.

Bei Fragen können sich KMU aus dem Kanton Bern an die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern wenden.  

Mehr Informationen und Anmeldung

Erfahren Sie mehr und melden Sie sich an:

www.kmukonkret.ch

Weitere Informationen zum Thema auf der Website des Kantons Bern:

  • Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

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